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In Schmähingen ist ein Schreiben mit gefälschtem Briefkopf im Umlauf. Die Fälschung gibt vor, ein behördliches Schreiben zu sein. Das Landratsamt Donau-Ries behauptet jedoch steif und fest, dass der aufgedruckte Briefkopf eine Fälschung ist. Das Schreiben stammt nicht vom Landratsamt Donau-Ries. Die Fälschung ist datiert auf den 3. April 2011.
Fälschung bezieht sich auf Hähnchen-Mast-Betrieb
Die Fälschung bezieht sich auf die geplante Errichtung eines Hähnchen-Mast-Betriebes. Von wem das Schreiben erstellt wurde ist aktuell nicht bekannt. Tatsache ist, dass der Verfasser des Schreibens den Briefkopf des Landratsamtes widerrechtlich verwendet hat. Die Gründe dafür sind vorerst unklar. Auf jeden Fall wollte der Verfasser den Anschein behördlicher Autorität erwecken. Das ist Amtsanmaßung. Amtsanmaßung ist eine Straftat. So wird es für den oder die Ersteller des Schreibens auch rechtliche Konsequenzen haben. Vorausgesetzt der oder die Fälscher werden dingfest gemacht. Die Staatsanwaltschaft wurde von der Behörde bereits eingeschaltet.
Über den Landkreis Donau-Ries
Der Landkreis Donau-Ries umfasst eine Fläche von 1.274,70 km2. Als nördlichster Landkreis im Regierungsbezirk Schwaben grenzt er im Norden an den Regierungsbezirk Mittelfranken. Im Westen grenzt das Ries, wie es im Volksmund oft heißt, an das Bundesland Baden-Württemberg. Im Osten an den Regierungs-Bezirk Oberbayern und im Süden an den Landkreis Augsburg. Der Wirtschafts-Standort Donau-Ries wird durch einen starken Mittelstand geprägt. Ein gesunder Branchenmix sorgt für eine stabile Wirtschafts-Struktur. Unter anderem gibt es im Ries hochspezialisierte Unternehmen der Metallverarbeitung und der Druckindustrie. Weiter wichtige Standbeine des Rieses ist das Ernährungsgewerbe sowie leistungsfähige Handwerksbetriebe. Auch weltbekannte Firmen wie z. B. die Eurocopter in Donauwörth haben ihren Standort im Donau-Ries. Eurocopter ist Weltmarktführer im Bereich der Hubschrauber-Produktion. Landratsamt Donau-Ries informiert In diesem Zusammenhang möchte das Landratsamt die Bürgerinnen und Bürger informieren. Die tatsächliche Sachlage in der Sache soll erklärt werden. Die Vorschriften des sogenannten Bundesimmissions-Schutz-Gesetzes müssen dabei beachtet werden. Das Genehmigungs-Verfahren befindet sich momentan in der Phase der sogenannten Öffentlichkeits-Beteiligung. Die Bekanntmachung dazu erfolgte in den „Rieser Nachrichten vom 19.03.2011“. Die Antragsunterlagen liegen noch bis zum 21.04.2011 aus. Zur Einsichtnahme kann ein Termin bei der Stadt Nördlingen oder im Landratsamt vereinbart werden. Einwendungen können längstens bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung eingereicht werden. Die schriftliche Einwendung muss den Namen und die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen. Für den 09.06.2011 ist im Landratsamt ein Erörterungstermin zur Besprechung der Einwendungen anberaumt. |