Zur momentanen Diskussion um einen „Lockdown Light“ betont der BVMW Donau-Ries: Mit Maßnahmen, die vergleichbar wären zu den Verordnungen im März, trifft man eindeutig die Falschen. „Insbesondere Gastronomiebetriebe verfügen inzwischen über sehr weitreichende Hygienekonzepte wie feste Platz-Zuweisung, begrenzte Gästeanzahl, digitale Speisekarten, kontaktloses Bezahlen und professionelle Plexiglas-Abtrennungen zwischen den Tischen. Die Branche ist gerade erst dabei, sich von den massiven Einschränkungen des ersten Halbjahrs langsam zu erholen und würde durch eine erneute Schließung wieder existenziell bedroht werden“, erläuterte Michael Heilig, Leiter des Kreisverbandes Donau-Ries im Wirtschaftsdreieck Bayerisch Schwaben, Mittelfranken, Ostalb.
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Auch bei kulturellen Veranstaltungen helfe Augenmaß und Verhältnismäßigkeit im Zweifelsfall deutlich mehr als das sture Durchsetzen von Verordnungen. Experten machen die Haupt-Infektionsherde derzeit im privaten Raum aus. Dies sei natürlich extrem schwer zu kontrollieren, doch es könne auch nicht Ansinnen des Staates sein, beliebig weit kontrollierend in diesen Bereich einzudringen, führte Michael Heilig weiter aus. „Wir werden das Geschehen letztlich vor allem mit Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger in den Griff bekommen. Im bayerischen Mittelstand ist dieses Bewusstsein jedenfalls mehr als ausreichend vorhanden“, sagte er wörtlich.
Freistaat unterstützt Solo-Selbstständige
Während derzeit bundesweit über einen neuen Lockdown diskutiert wird, wurde nach der aktuellen Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung bekannt, dass ein neues Hilfsprogramm für Solo-Selbständige kommen wird. Dabei soll erstmals der entfallende Unternehmerlohn für Selbständige aus der Kunst- und Kulturbranche ab Oktober 2020 zumindest teilweise vom Staat erstattet werden. Im Bericht zur Kabinettssitzung heißt es dazu: „Der Freistaat wird Soloselbstständige im Kunst- und Kulturbereich bis Ende des Jahres mit einem neuen Programm unterstützen – schon im Vorgriff auf einen in der Diskussion stehenden Ersatz des sogenannten Unternehmerlohns bei der neuen Überbrückungshilfe des Bundes.“
Berechtigte Empfänger sollen demnach für den Zeitraum ab Oktober 2020 eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns von bis zu 1.180 Euro monatlich erhalten, die mit der derzeitigen, bis Ende des Jahres laufenden Überbrückungshilfe des Bundes kumulierbar ist. Das Solo-Selbständigen-Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 37,5 Millionen Euro für das Jahr 2020.
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Der BVMW Bayern begrüßt diese Ankündigung, er hatte schon länger eine Kompensation für Solo-Selbständige gefordert, die über die bisherigen Sofort- und Überbrückungshilfen hinausgeht.
„Wir freuen uns, dass die Staatsregierung damit endlich zeigt, dass auch Solo-Selbstständige, die schließlich nicht einfach in Kurzarbeit gehen können, Unterstützung zur Deckung ihrer Lebenskosten erhalten“, sagte Michael Heilig. Bislang waren Soloselbstständige ohne Betriebskosten von den staatlichen Hilfsprogrammen überwiegend ausgenommen, weil ausschließlich Fixkosten förderfähig waren.
Zur momentanen Diskussion um einen „Lockdown Light“ betont der BVMW Donau-Ries: Mit Maßnahmen, die vergleichbar wären zu den Verordnungen im März, trifft man eindeutig die Falschen. „Insbesondere Gastronomiebetriebe verfügen inzwischen über sehr weitreichende Hygienekonzepte wie feste Platz-Zuweisung, begrenzte Gästeanzahl, digitale Speisekarten, kontaktloses Bezahlen und professionelle Plexiglas-Abtrennungen zwischen den Tischen. Die Branche ist gerade erst dabei, sich von den massiven Einschränkungen des ersten Halbjahrs langsam zu erholen und würde durch eine erneute Schließung wieder existenziell bedroht werden“, erläuterte Michael Heilig, Leiter des Kreisverbandes Donau-Ries im Wirtschaftsdreieck Bayerisch Schwaben, Mittelfranken, Ostalb.
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Freistaat unterstützt Solo-Selbstständige
Während derzeit bundesweit über einen neuen Lockdown diskutiert wird, wurde nach der aktuellen Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung bekannt, dass ein neues Hilfsprogramm für Solo-Selbständige kommen wird. Dabei soll erstmals der entfallende Unternehmerlohn für Selbständige aus der Kunst- und Kulturbranche ab Oktober 2020 zumindest teilweise vom Staat erstattet werden. Im Bericht zur Kabinettssitzung heißt es dazu: „Der Freistaat wird Soloselbstständige im Kunst- und Kulturbereich bis Ende des Jahres mit einem neuen Programm unterstützen – schon im Vorgriff auf einen in der Diskussion stehenden Ersatz des sogenannten Unternehmerlohns bei der neuen Überbrückungshilfe des Bundes.“
Berechtigte Empfänger sollen demnach für den Zeitraum ab Oktober 2020 eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns von bis zu 1.180 Euro monatlich erhalten, die mit der derzeitigen, bis Ende des Jahres laufenden Überbrückungshilfe des Bundes kumulierbar ist. Das Solo-Selbständigen-Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 37,5 Millionen Euro für das Jahr 2020.
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„Wir freuen uns, dass die Staatsregierung damit endlich zeigt, dass auch Solo-Selbstständige, die schließlich nicht einfach in Kurzarbeit gehen können, Unterstützung zur Deckung ihrer Lebenskosten erhalten“, sagte Michael Heilig. Bislang waren Soloselbstständige ohne Betriebskosten von den staatlichen Hilfsprogrammen überwiegend ausgenommen, weil ausschließlich Fixkosten förderfähig waren.