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von Tamina Andrasch, Online-Redaktion
Das AFBG fördert dabei Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegs-Fortbildung. So werden beispielsweise Meister, Techniker, Fachwirte oder Erzieher finanziell unterstützt. Mit einer dann möglichen weiteren Qualifizierung wird der Grundstein für eine spätere herausgehobene Berufstätigkeit gesetzt. Als selbstständige Handwerksmeister oder mittlere Führungskräfte stehen den Unterstützen dann bessere Zukunftschancen zur Verfügung. Die Kosten werden dabei vom Bund sowie der Länder getragen. 78 Prozent übernimmt der Bund, während die Länder die restlichen 22 Prozent der Kosten tragen.
„Erfolgsweg für die eigene Karriere“
„Die berufliche Bildung ist zentral für die Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses. Zudem erweist sie sich als Erfolgsweg für die eigene Karriere. Das sogenannte Meister-Bafög ist eine wichtige Unterstützung und hat sich seit seiner Einführung mehr als bewährt. Die große Nachfrage nach beruflicher Bildung insbesondere in Bayern zeigt, welche Karrierechancen diese Art der Qualifizierung im Freistaat ermöglicht und wie groß der Bedarf seitens der Unternehmen an Fachkräften, dank der weiterhin dynamisch wachsenden bayerischen Wirtschaft, ist“, so Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner.
52 Millionen für 47.000 berufliche Weiterbildungen
Seit der Einführung vor 20 Jahren wurden bis Ende 2015 in Bayern insgesamt rund 567 Millionen Euro an Zuschussleistungen ausgezahlt. Allein im letzten Jahr beliefen sich diese auf insgesamt 52 Millionen Euro. Rund 11 Millionen Euro investierte dabei der Freistaat Bayern. In Bayern konnte somit 2015 rund 47.000 Personen eine berufliche Weiterbildung ermöglich werden.
Meister-BAföG für Bachelorabsolventen
Mit der dritten Novelle zum 1. August 2016 wurde das Meister-BAföG unter anderem auch für Bachelorabsolventen geöffnet. „Die Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses in Wirtschaft und Gesellschaft“, so Ministerin Aigner. Anträge auf eine Förderung können in Bayern bei den Ämtern für Ausbildungsförderung in den Landratsämtern sowie in kreisfreien Städten gestellt werden.