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Landkreis Dillingen BAföG
BAföG

Landkreis Dillingen BAföG

Das neue Semester steht kurz bevor. Viele Studenten finanzieren ihr Studium mit Hilfe von BAföG, doch auch für andere Ausbildungen kann das BAföG eine finanzielle Unterstützung sein. Welche Neuerungen es beim BAföG gibt erfahren Sie hier.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mit zahlreichen Verbesserungen neu Die Neuerungen erweitern den Kreis der Förderungsberechtigten und erhöhen die Förderungsbeträge. Landrat Leo Schrell begrüßt diese Änderungen ausdrücklich. Die Änderungen sind für viele Jugendliche und junge Erwachsene eine wichtige Voraussetzung, unabhängig von ihrer Herkunft eine ihrer Eignung und Neigung qualifizierte Ausbildung absolvieren zu können. „Diese Zielsetzung gewinnt im Jahr 2011, in dem sich zwei Abiturjahrgänge um Studien- und Ausbildungsplätze bemühen, an zusätzlicher Bedeutung“, betont der Landrat. Derzeit werden jährlich rund 870.000 Schüler/innen und Studierende nach dem BAföG gefördert. Diese Zahl wird weiter steigen.

Neu geregelt ist im BAföG beispielsweise folgendes:

  • Die für die Förderungshöhe ausschlaggebenden Bedarfssätze werden um 2 % und die Freibeträge um 3 % erhöht. Die Sozialpauschalen werden aktualisiert.
  • Altersvorsorgebeiträge zur sog. "Riester-Rente" werden in bestimmtem Umfang zugunsten der Auszubildenden bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Dasselbe gilt für Altersvorsorgevermögen der Auszubildenden; das Vermögen der Eltern bleibt von vornherein außer Betracht.
  • Die Mietkostenzuschläge werden künftig pauschal ohne besondere Nachweise berücksichtigt.
  • Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bleiben in jedem Fall bis zu 300 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Bei Stipendien, die nicht monatlich gezahlt werden, erfolgt eine Umrechnung auf den Monatsdurchschnitt.
  • Die Auslandsförderung im Schülerbereich wird weiter ausgebaut. Deshalb sollte das zuständige Amt für Ausbildungsförderung kontaktiert werden, wenn Schüler/innen der gymnasialen Oberstufe, einer mindestens zweijährigen Fachoberschule oder einer mindestens zweijährigen Fachschule einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland planen.
  • Für alle Auslandsausbildungen und -praktika gilt zudem, dass ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache für die Förderung nach dem BAföG nicht mehr (gesondert) nachgewiesen werden müssen.
  • Die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren, bis zu der eine Ausbildung aufgenommen werden muss, um nach dem BAföG gefördert werden zu können, wird für Masterstudiengänge und andere Studiengänge auf 35 Jahre angehoben.
  • Bei Auszubildenden, die bei Vollendung des 30. bzw. 35. Lebensjahres eigene Kinder unter 10 Jahren erziehen und nur begrenzt erwerbstätig sind, verschiebt sich die Altersgrenze ggf. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kinder das 10. Lebensjahr vollenden.
  • Alle für Ehegatten geltenden Vorschriften des BAföG gelten künftig auch für Partner/innen einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft. Auswirkungen hat dies insbesondere für die Berücksichtigung ihrer Einkommen bei den Auszubildenden und für die Förderungsberechtigung ausländischer Lebenspartner/innen.
  • In Studiengängen, in denen Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) vergeben werden, kann der Leistungsnachweis, den Studierende in der Regel nach dem vierten Fachsemester vorlegen müssen, um weiter gefördert zu werden, künftig unbürokratisch durch den Nachweis der jeweils üblichen Zahl von ECTS-Leistungspunkten erbracht werden.
  • Ein erstmaliger Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund führt künftig nicht mehr dazu, dass ein Teil des neuen Studiengangs nur noch mit Bankdarlehen gefördert wird. Es bleibt während der Förderungshöchstdauer des gesamten neuen Studiengangs bei der sog. Normalförderung, also bei hälftigem Zuschuss und zinslosem Darlehen.

Jeder sollte prüfen ob er BAfög bekommt

Weitere finanzielle Unterstützungen bieten das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung für Schüler/innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen oder beispielsweise KfW-Studienkredite. Diese Kredite sind jedoch zu verzinsen. Es sollte daher jede/r zunächst klären, ob eine Förderung durch die Eltern oder nach dem BAföG möglich ist.

Der Landrat empfiehlt allen Anspruchsberechtigten, Anträge auf Ausbildungsförderung für das Schuljahr 2011/2012 rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung zu stellen.

Was ist förderungsfähig

Förderfähig ist beispielsweise der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsoberschulen, Abendgymnasien, höheren Fachschulen, Akademien, Fachakademien und Hochschulen. Für die Anspruchsvoraussetzungen ist dabei größtenteils entscheidend, ob der Auszubildende bei seinen Eltern wohnt oder nicht. Sofern Schüler aus zwingenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen können, kann im Einzelfall auch der Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Fachoberschule oder einer Wirtschaftsschule gefördert werden. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – so genannte Ausbildungen im dualen System – können nach dem BAföG jedoch nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Aus­bildungsförderungsleistungen nicht rückwirkend beantragt werden können.

BAföG Antrag am beim Studentenwerk stellen

Studenten an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen ihren Antrag am Studienort direkt beim Studentenwerk stellen. Informationen zur Ausbildungsförderung sind beim Landratsamt Dillingen, Thomas Veh, Tel. 09071/51-253 oder Marina Wörndl, Tel. 09071/51-190, sowie im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de erhältlich. An­träge sind ebenfalls beim Landratsamt Dillingen erhältlich oder unter der genannten Internetadresse abrufbar.

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