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Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mit zahlreichen Verbesserungen neu Die Neuerungen erweitern den Kreis der Förderungsberechtigten und erhöhen die Förderungsbeträge. Landrat Leo Schrell begrüßt diese Änderungen ausdrücklich. Die Änderungen sind für viele Jugendliche und junge Erwachsene eine wichtige Voraussetzung, unabhängig von ihrer Herkunft eine ihrer Eignung und Neigung qualifizierte Ausbildung absolvieren zu können. „Diese Zielsetzung gewinnt im Jahr 2011, in dem sich zwei Abiturjahrgänge um Studien- und Ausbildungsplätze bemühen, an zusätzlicher Bedeutung“, betont der Landrat. Derzeit werden jährlich rund 870.000 Schüler/innen und Studierende nach dem BAföG gefördert. Diese Zahl wird weiter steigen.
Neu geregelt ist im BAföG beispielsweise folgendes:
Jeder sollte prüfen ob er BAfög bekommt
Weitere finanzielle Unterstützungen bieten das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung für Schüler/innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen oder beispielsweise KfW-Studienkredite. Diese Kredite sind jedoch zu verzinsen. Es sollte daher jede/r zunächst klären, ob eine Förderung durch die Eltern oder nach dem BAföG möglich ist.
Der Landrat empfiehlt allen Anspruchsberechtigten, Anträge auf Ausbildungsförderung für das Schuljahr 2011/2012 rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung zu stellen.
Was ist förderungsfähig
Förderfähig ist beispielsweise der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsoberschulen, Abendgymnasien, höheren Fachschulen, Akademien, Fachakademien und Hochschulen. Für die Anspruchsvoraussetzungen ist dabei größtenteils entscheidend, ob der Auszubildende bei seinen Eltern wohnt oder nicht. Sofern Schüler aus zwingenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen können, kann im Einzelfall auch der Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Fachoberschule oder einer Wirtschaftsschule gefördert werden. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – so genannte Ausbildungen im dualen System – können nach dem BAföG jedoch nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Ausbildungsförderungsleistungen nicht rückwirkend beantragt werden können.
BAföG Antrag am beim Studentenwerk stellen
Studenten an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen ihren Antrag am Studienort direkt beim Studentenwerk stellen. Informationen zur Ausbildungsförderung sind beim Landratsamt Dillingen, Thomas Veh, Tel. 09071/51-253 oder Marina Wörndl, Tel. 09071/51-190, sowie im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de erhältlich. Anträge sind ebenfalls beim Landratsamt Dillingen erhältlich oder unter der genannten Internetadresse abrufbar.