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Deshalb begrüßt Leo Schrell, dass der Staat bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen auch weiterhin die schulische Ausbildung junger Menschen finanziell unterstützt. Dabei weist der Landrat ausdrücklich auf die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hin. Sie ermöglichen in vielen Fällen den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie, eine den persönlichen Eignungen und Neigungen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können, so Landrat Leo Schrell. Das Gesetz regelt insbesondere den Anspruch auf Sicherung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs für Schüler, Auszubildende und Studierende durch Geldleistungen.
Antrag rechtzeitig stellen
Der Landrat empfiehlt deshalb allen Anspruchsberechtigten, Anträge auf Ausbildungsförderung für das Schuljahr 2013/2014 rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung zu stellen. Förderfähig ist beispielsweise der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsoberschulen, Abendgymnasien, höheren Fachschulen, Akademien, Fachakademien und Hochschulen. Für die Anspruchsvoraussetzungen ist dabei größtenteils entscheidend, ob der Auszubildende bei seinen Eltern wohnt oder nicht. Sofern Schüler aus zwingenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen können, kann im Einzelfall auch der Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Fachoberschule oder einer Wirtschaftsschule gefördert werden.
Duale Ausbildung wird nicht unterstützt
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sogenannte Ausbildungen im dualen System – können nach dem BAföG jedoch nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Ausbildungsförderungsleistungen nicht rückwirkend beantragt werden können. Studenten an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen ihren Antrag am Studienort direkt beim Studentenwerk stellen. Informationen und Anträge zur Ausbildungsförderung sind beim Landratsamt Dillingen unter der Tel. 09071/51-253 und im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de erhältlich.