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Nach der Corona-Zwangspause sind seit Montag Geschäfts bis zu einer Größe von 800 Quadratmeter wieder geöffnet. Größere Läden waren von der Regelung ausgeschlossen – bis jetzt. „Ab jetzt kann jeder, der nur 800 Quadratmeter Fläche nutzen will, seinen Einzelhandel öffnen", teilt Söder am Dienstag bei einer Pressekonferenz mit.
In Augsburg hat seit Dienstagvormittag das Modehaus Wöhrl wieder geöffnet. Auch Schuh Schmid in der Bürgermeister-Fischer-Straße hat nachgezogen. Wie in den anderen Geschäften gelten hier ebenfalls strenge Hygieneregeln zum Schutz der Kunden und der Mitarbeiter sowie Maskenpflicht. Entsprechende Hinweise sind an den Eingangstüren befestigt.
Karstadt vorerst noch geschlossen
Karstadt ist derzeit noch geschlossen. Es ist aber davon auszugehen, dass das Kaufhaus auch bald wieder geöffnet hat. Denn: Im Saarland und in Nordrhein-Westfallen hat die Kette gegen die Corona-Schutzverordnung der beiden Regierungen geklagt. Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH wollte sich gegen die Vorschrift wehren, dass im Zuge der ersten Corona-Lockerungen nur Läden mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen dürfen. Zudem sah die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darin, dass bestimmte Geschäfte trotz der Überschreitung der 800 Quadratmeter öffnen dürfen. Beide Klagen wurden aber abgelehnt. In Bayern darf die Kette ihre Kaufhäuser nun aber wieder öffnen, solange die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränkt ist.
Hintergrund: Verkaufsverbot von größeren Geschäften verfassungswidrig
Mit seiner Lockerung hat Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag auf ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts reagiert. Dieses hat am Montag mitgeteilt, dass sie das von Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig hält. Die Richter sahen in der Ungleichbehandlung von kleineren Läden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Unmittelbare praktische Folgen hatte die Entscheidung de facto nicht. Das Gericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage „ausnahmsweise" nicht außer Kraft, wie es in der Mitteilung hieß.