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Werkzeughersteller Grabmeier ist insolvent
Insolvenz

Werkzeughersteller Grabmeier ist insolvent

Die Grabmeier GmbH befindet sich in vorläufiger Insolvenz. Trotzdem setzt das Unternehmen den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt f
Die Grabmeier GmbH befindet sich in vorläufiger Insolvenz. Trotzdem setzt das Unternehmen den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fort. Foto: stock.adobe.com/ Wolfilser

Das Augsburger Unternehmen hat einen Insolvenzantrag gestellt. Wie das Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit begründet.

Das Amtsgericht Augsburg hat vergangene Woche die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Grabmeier GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Constantin Graf Salm-Hoogstraeten von der Kanzlei BBL Brockdorff bestellt. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Augsburg und ist auf die Herstellung sowie die Instandsetzung von Schneid- und Verzahnungswerkzeugen spezialisiert. Grabmeier beschäftige aktuell 21 Mitarbeitende und erzielte im vergangenen Geschäftsjahr erzielte einen Umsatz von 1,5 Millionen Euro.

Mehrere wirtschaftliche Faktoren führten zur Insolvenz

Nach Unternehmensangaben ist die Insolvenz auf mehrere wirtschaftliche Faktoren zurückzuführen. So nennt Grabmeier die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Energiekosten, die anhaltend schwierige Versorgung mit Rohstoffen im Bereich der Vollhartmetall-Werkstoffe (VHM) sowie gestiegene Lohnkosten als ausschlaggebend. Ein weiterer Faktor sei darüber hinaus der anhaltende Fachkräftemangel. Trotz intensiver Bemühungen sei es zunehmend schwieriger geworden, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und dauerhaft an das Unternehmen zu binden.

Analyse der wirtschaftlichen Lage gestartet

Nach seiner Bestellung habe Salm-Hoogstraeten gemeinsam mit seinem Team um Magdalena Lubera die Analyse der wirtschaftlichen Situation aufgenommen. Ziel sei es, sich zunächst einen umfassenden Überblick über die Lage des Unternehmens zu verschaffen. „Aktuell analysieren wir die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, um uns ein umfassendes Bild zu verschaffen. Für eine belastbare Einschätzung der weiteren Entwicklung ist es derzeit noch zu früh“, erklärt Salm-Hoogstraeten.

Geschäftsbetrieb wird fortgeführt

Der Geschäftsbetrieb soll während des vorläufigen Insolvenzverfahrens weiterlaufen. Bestehende Verträge mit Kunden werden weiterhin erfüllt, auch nimmt das Unternehmen zudem neue Aufträge an. Die Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld für drei Monate abgesichert. In diesem Zeitraum kann das Unternehmen die finanzielle Entlastung nutzen, um sich für die Zukunft neu aufzustellen.

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