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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft fordert eine weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

„Mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt bringt mehr Beschäftigung und stärkt die Wettbewerbs-Fähigkeit der Betriebe. Zudem wird die Attraktivität des Produktionsstandorts Deutschland erhöht. Darüber hinaus trägt sie zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs bei.“ Dies betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt anlässlich des heutigen vbw Kongresses „Erfolgreiche Wirtschaft durch flexible Beschäftigung“ in München.

Deregulierung der Arbeitszeit

Brossardt erläutert, dass der Erfolg am Arbeitsmarkt zu einem beträchtlichen Teil auf Arbeitsmarkt-Reformen zurück geht. Wie etwa die Deregulierung der Zeitarbeit: „Statt hier eine Rolle rückwärts zu drehen, müssen wir den Weg der Liberalisierung konsequent weitergehen. Denn trotz der Reformen der Vergangenheit haben wir in Deutschland nach wie vor einen der stärksten regulierten Arbeitsmärkte weltweit. Ein flexibler Arbeitsmarkt ist darüber hinaus nötig, um die konjunkturellen Schwankungen, die sich durch das immer schnellere und deutlichere Auf und Ab an den Weltmärkten ergeben, abzufedern.“

Reform des Kündigungsschutzes

Konkret fordert Brossardt eine Reform der Kündigungsschutz-Regelungen. In der heutigen Form bezeichnet Bossardt den Kündigungsschutz als „Beschäftigungsbremse“: „Der Kündigungsschutz sollte erst ab einer Betriebs-Zugehörigkeit von mindestens drei Jahren gelten. Bisher gilt der Kündigungsschutz nach sechs Monaten. Zudem sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorab frei vereinbaren können, dass dem Arbeitnehmer gegen Zusage einer gemeinsam festgelegten Abfindung gekündigt werden kann, ohne dass dieser dagegen klagt. Beides würde dazu führen, dass die Firmen ihre Mitarbeiterzahl flexibel an Produktzyklen und an die Auftragslage anpassen können. Zudem würden Firmen weniger zögern, bei zusätzlichen Aufträgen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen.“

Änderung bei der sachgrundlosen Befristung

Zugleich verlangt Brossardt Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung: „Insbesondere Arbeitslose und Geringqualifizierte haben schlechte Chancen am Arbeitsmarkt. Deshalb sollte die sachgrundlose Befristung von Arbeits-Verhältnissen auf bis zu fünf Jahre ausgeweitet werden. Bisher ermöglicht das Gesetz eine sachgrundlose Befristung auf die Höchstdauer von 2 Jahren. Diese Erhöhung trägt auch zur Sicherung des Arbeitskräfte-Bedarfs bei. Wir müssen alle Potenziale heben, die im deutschen Arbeitsmarkt bestehen.“

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