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Das Abkochgebot ist für die Bürger in Gersthofen eine stark belastende Maßnahme. In der Regel wird diese auch nur einige Wochen zuverlässig durchgeführt. Darin waren sich Landrat Martin Sailer und Bürgermeister Michael Wörle in einem persönlichen Gespräch einig. Damit der Schutz der Gesundheit der Bürgern auch zukünftig gewährleistet ist, ordnete das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt nun eine Sicherheitschlorung an.
Abkochen auch weiterhin trotz Chlor nötig
Gemeinsam mit der Stadt Gersthofen arbeitet das Gesundheitsamt des Landratsamtes nun mit Hochdruck daran, die technischen Voraussetzungen für eine Chlorung zu schaffen. Ab Montag, 28. Oktober, soll mit der Chlorungsmaßnahme begonnen werden. Zu beachten gilt dennoch: Erst, wenn im gesamten Versorgungsbereich der Stadt Gersthofen über mehrere Tage eine wirksame Chlorkonzentration vorhanden ist, kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Das Wasser muss also auch weiterhin – bis zur Aufhebung der Abkochanordnung durch das Gesundheitsamt – abgekocht werden.
Stadt arbeitet an einer Lösung
Zur voraussichtlichen Dauer der Chlorungsmaßnahme kann laut Gesundheitsamt derzeit noch keine verlässliche Angabe erfolgen. „Natürlich sind sowohl Stadt als auch wir als Gesundheitsamt sehr bemüht, die Dauer der Sicherheitschlorung so kurz wie möglich zu halten. Eine genaue Einschätzung über die Dauer der Chlorung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Sobald die notwendigen Sofortmaßnahmen abgeschlossen sind, kann die Chlorung beendet werden“, betont Monika Kolbe. Die Trinkwasserversorgung in Gersthofen sei sehr komplex, die Gemeinde habe aber bereits viele Schritte unternommen, um die Probleme zu lösen, so Kolbe weiter.
Gersthofens Erster Bürgermeister Michael Wörle betont, dass das Projekt weiter mit Hochdruck bearbeitet wird und sagt: „Trotz intensivster Bemühungen konnte keine Ursache für die Keimbelastung gefunden werden. Wir haben umgehend nach Auswertung der theoretischen Risikofaktoren damit begonnen, diese abzuarbeiten. So wird aktuell zum Beispiel bereits der Rückbau von Totleitungen umgesetzt und die Überprüfung aller Hausanschlüsse vorbereitet. Aufträge an externe Fachfirmen wurden vergeben, um das Projekt mit zusätzlicher Manpower und Fachkompetenz auszustatten.“
Chlor als ungefährlich eingestuft
Die Desinfektion des Trinkwassers durch Chlor ist ein in Deutschland vom Umweltbundesamt geprüftes und zugelassenes Verfahren. Bei den in Deutschland zugelassenen Chlorkonzentrationen besteht keine Gesundheitsgefährdung. In einer geringen Dosierung, wie sie am Ausgang der Wasserwerke oder im Rohrnetz erfolgt, ist Chlor für die Gesundheit vollkommen unbedenklich. Das Wasser weist durch die Chlorungsmaßnahme wieder Trinkwasserqualität auf.