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Seit Donnerstag, dem 30. Juli 2020 sind die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf der Autobahn A 8 aktiviert. Seitdem gelten nicht mehr die gleichen Höchstgeschwindigkeiten wie zuvor. In manchen Teilbereichen wird die Geschwindigkeit zwischen 06:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends auf 120 Kilometer pro Stunde beschränkt. Das betrifft den Zuständigkeitsbereich der PANSUEVIA GmbH & Co. KG.
Diese Teilbereiche sind von der Beschränkung betroffen
Die Teilbereiche erstrecken sich auf einer Länge von elf Kilometern von der Tank- und Rastanlage Edenbergen bis zu der Anschlussstelle Friedberg in Fahrtrichtung München. Außerdem betroffen ist ein Bereich auf einer Länge von 10 Kilometer von der Anschlussstelle Friedberg bis zu der Anschlussstelle Neusäß in Fahrtrichtung Stuttgart, konzessionsübergreifend.
Hintergrund: Deshalb gilt die Beschränkung
Die neuen Verkehrsbeschränkungen auf der Autobahn A 8 wurden von der Unfallkommission der Autobahndirektion Südbayern festgelegt. Diese setzt sich aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde, der Polizei und der Konzessionsnehmer zusammen. Nach eingehender Prüfung und Auswertung der Unfallsituation wurden die Verkehrsbeschränkungen von der Unfallkommission festgelegt. Diese dienen der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit. Das Verkehrs- und Unfallgeschehen auf der A 8 habe sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass nun im Großraum Augsburg und im Zulauf auf die Landeshauptstadt München eine tageszeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich sei.