„Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Dies gilt auch für den Bereich der Steuern.“ Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung Maßnahmen in Kraft gesetzt.
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Wenn fällige Steuerzahlungen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht geleistet werden können, sollen diese auf Antrag befristet zinsfrei gestundet werden. In solchen Fällen können die Betroffenen bis zum 31. Dezember 2020 entsprechende Anträge auf Stundung stellen. Dies betrifft einerseits Einkommen- und Körperschaftsteuer und andererseits die Umsatzsteuer. Außerdem kann auf Antrag die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden. Hierfür werden vereinfachte Formblätter zur Beantragung von Steuererleichterungen zum Download auf den Online-Seiten der Steuerverwaltung bereitgestellt.
Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet
Bei unmittelbarer Betroffenheit von Corona will der Freistaat zudem grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Dabei wird auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge in dieser Zeit verzichtet werden.
Großzügige Fristverlängerungen werden möglich
Soweit daneben pandemiebedingt Probleme bestehen, Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, soll auch hier geholfen werden „Die bayerischen Finanzämter werden mit Anträgen auf Fristverlängerungen wegen Corona großzügig und möglichst unbürokratisch verfahren“, teilte Füracker mit.
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Betroffene können sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per Email umgehend mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Auf diesem Wege ist auch die Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Die Servicezentren an den Finanzämtern sind als Maßnahme gegen die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus vorübergehend geschlossen.
„Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Dies gilt auch für den Bereich der Steuern.“ Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung Maßnahmen in Kraft gesetzt.
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Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet
Bei unmittelbarer Betroffenheit von Corona will der Freistaat zudem grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Dabei wird auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge in dieser Zeit verzichtet werden.
Großzügige Fristverlängerungen werden möglich
Soweit daneben pandemiebedingt Probleme bestehen, Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, soll auch hier geholfen werden „Die bayerischen Finanzämter werden mit Anträgen auf Fristverlängerungen wegen Corona großzügig und möglichst unbürokratisch verfahren“, teilte Füracker mit.
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