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Die Haushaltssperre für 2026 gilt ab sofort. Augsburgs Oberbürgermeister Florian Freund (SPD) begründet es mit stark gestiegenen Kosten. „Das Monitoring zeigt in aller Deutlichkeit: Augsburg befindet sich in einer sehr ernsten Haushaltslage“, sagt Freund.
Die Haushaltssperre gilt bis mindestens Ende dieses Jahres. Sie könnte also auch für das Haushaltsjahr 2027 verlängert werden. „Diese Zeit werden wir nutzen, um Ausgaben konsequent zu überprüfen, Notwendiges von Verzichtbarem zu trennen und unseren finanziellen Kompass neu auszurichten“, so Freund weiter.
Die Stadt Augsburg begründet die Haushaltssperre mit stark steigenden Kosten unter anderem im Sozial-, Bau- und Personalbereich und für Energie. „Besonders im Bereich der Jugendhilfe ist für 2026 eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung bekannt geworden“, heißt es in einer Mitteilung.
Auch andere Städte wie Nürnberg haben bereits Haushaltssperren verhängt. „Wir befinden uns in einer Situation, die viele Kommunen in Deutschland derzeit erleben“, sagt Finanzreferent Roland Barth. „Wer jetzt frühzeitig gegensteuert, hat am Jahresende mehr Handlungsspielraum als jemand, der wartet, bis es zu spät ist.“
Oberbürgermeister Freund will die Stadt nicht kaputtsparen. „Wenn wir ehrlich auf die Lage schauen, mit Augenmaß entscheiden, Prioritäten setzen und gemeinsam anpacken, bin ich überzeugt: Augsburg wird auch diese Herausforderung meistern“, sagt er. Die Stadt hofft mit der Haushaltssperre auf einen ausgeglichenen Jahresabschluss.
Eingeschränkt werden Kosten für die Verwaltung sowie neue Ausgaben. Frei werdende Stellen in der Verwaltung der Stadt dürfen erst mal nicht neu besetzt werden. In begründeten Einzelfällen könne es hier aber Ausnahmen geben. Eingeschränkt werden zudem neue Vorhaben, die finanziell noch nicht freigegeben sind. Das gelte auch für sowie freiwillige, bislang nicht bewilligte städtische Leistungen.
Für Bürgerinnen und Bürger soll sich im Alltag erst mal wenig ändern. Laufende Investitionsvorhaben seien zudem von der Sperre nicht betroffen. Auch bereits bewilligte oder vertraglich fixierte Leistungen laufen weiter.