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Stadt Augsburg, BayVGH erklärt Kö-Bebauungsplan für unwirksam
Stadt Augsburg

Stadt Augsburg, BayVGH erklärt Kö-Bebauungsplan für unwirksam

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) ist der Bebauungsplan für das Projekt Königsplatz und Augsburg-Boulevard ungültig. Das VGH-Urteil bedeutet für den Kö-Umbau laut Stadt Augsburg allerdings keine baulichen Verzögerungen.

Nach Berichten der Augsburger Allgemeinen hat der BayVGH den Bebauungsplan für das Projekt Königsplatz und Augsburg-Boulevard für unwirksam erklärt. Vorgesehen war eine Änderung der Verkehrsführung im Bereich Königsplatz, Konrad-Adenauer-Allee, Fuggerstraße, Schaezlerstraße und Schießgrabenstraße. Auch die Festsetzung von Straßenbahn-Trassen und eines verkehrsberuhigten Bereichs war vorgesehen. Weiterhin war ein Plan zur Umgestaltung des Haltestellen-Bereichs enthalten.

Gründe der Änderung des Bebauungs-Planentwurf vom Mai 2010

Anstoß der Änderung des Bebauungs-Planentwurf vom Mai 2010 war ein Bürgerentscheid vom 21. November 2010. Bei diesem stimmte die Mehrheit der Augsburger Bürger für einen „Bypass“. Dieser Entscheid machte deutlich, dass die Augsburger keinen Tunnel am Königsplatz wollen. Mit dem Beginn der Bauarbeiten am Königsplatz mussten somit Anfang Februar die ersten Bäume gefällt werden.

B-Plan verändert Lage von zehn Einzelbäumen geringfügig

Der VGH hat festgestellt, dass die Stadt Augsburg den B-Plan vor dem abschießenden Satzungsbeschluss nochmals hätte auslegen sollen. Grund dafür ist, dass der Stadtrat gegenüber dem ursprünglichen Planentwurf die Lage von zehn Einzelbäumen im Bereich beim Ihle-Café geringfügig verändert hat. Diese Veränderung diente dazu, die räumlichen Verhältnisse für die von den Bürgern im vorangegangenen Bürgerentscheid geforderte vorsorgliche Entlastungsstraße („Bypass“ für Notfallsituationen) zu schaffen. „Die Beanstandung durch den VGH betrifft eine reine Verfahrensfrage und damit einen formalen Verfahrensschritt, der jederzeit nachholbar ist“, so Baureferent Gerd Merkle.

VGH-Urteil bedeutet für Kö-Umbau keine baulichen Verzögerungen

Auf der Grundlage der VGH-Entscheidung wird die Stadt diesen Schritt bereits Ende November vornehmen. Von Ende November bis Februar 2012 gibt es ohnehin eine witterungsbedingte Baupause. Somit kommt es zu keinen baulichen Verzögerungen. Auch sind die derzeit laufenden Arbeiten nicht von der VGH-Entscheidung betroffen, da es sich um vorbereitende Maßnahmen für den eigentlichen Kö-Umbau handelt. Baureferent Gerd Merkle ist erleichtert darüber, „dass der VGH in seiner mündlichen Urteilsbegründung keine inhaltlichen Fehler der Kö-Planung festgestellt hat. Die im Vorfeld diskutierten Fragen, ob etwa die Verkehrsabwicklung funktioniere und ob die Verkehrsgutachten zutreffen würden, sind beanstandungsfrei geblieben.

www.augsburg.de

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