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Ein an der Sanierung beteiligter Fachplaner für Elektroarbeiten habe Insolvenz angemeldet und ein Nachfolgeunternehmen sei zeitnah gefunden worden. Dennoch habe ARGE (kurz für Arbeitsgemeinschaft Architekturbüro Achatz + IMP Ingenieure) daraufhin versucht, sogenannte Wiederholungen von Grundleistungen geltend zu machen. Zum Zeitpunkt der Geltendmachung seien die relevanten planerischen Leistungen jedoch laut Angaben der Stadt noch nicht abgeschlossen gewesen.
Das bedeutet, das Architekturbüro habe versucht, doppelt für Leistungen vergütet zu werden, die womöglich nicht einmal erbracht worden seien.
Da die Forderungen unbelegt gewesen seien, habe die Stadt Augsburg diese zurückgewiesen; ARGE habe Baureferent Steffen Kercher anschließend schriftlich mit einer Verweigerung weiterer Leistungen gedroht.
„Das bedeutet den Stopp weiterer Arbeiten an der Baustelle des Staatstheaters. Meinungsverschiedenheiten über die Honorierung verschiedener planerischer Leistungen sind auf Großbaustellen nicht unüblich. Im Architektenvertrag ist aber festgehalten, dass solche Fragestellungen erst im Nachhinein und nach Beendigung der Baustelle geklärt werden, um den Baufortschritt nicht zu gefährden“, so Kercher.
Diese Androhung des Baustopps habe Stadt und Baureferent zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt; eine Abmahnung sei rechtlich nicht notwendig gewesen. Aufgrund der jahrelangen Zusammenarbeit mit ARGE habe die Stadt laut eigenen Angaben dennoch zunächst eine Abmahnung ausgesprochen sowie eine Deeskalation angestrebt. Das Architekturbüro habe diesem Termin zunächst zugestimmt, ihn aber am Tag dann kurzfristig abgesagt.
„Die ARGE hat durch ihre Schritte einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit für Bauteil II die Grundlage entzogen. Deshalb war es unausweichlich, eine Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. Dies ist am 16. August geschehen – durchaus im Wissen, dass es niemals einfach ist, den Architekten einer Großbaustelle zu wechseln. Doch der Schritt war notwendig, denn hier wurde ein Planungsstillstand angedroht, um unbegründete Forderungen durchzusetzen. Das kann kein öffentlicher Auftraggeber akzeptieren“, erklärt Kercher.
Nach der Kündigung seien die Planungsergebnisse an die Bauherrin und damit die Stadt übertragen worden. Während die Bauüberwachung vorerst durch die jeweiligen Fachplaner übernommen werde, stünden Werkplanung und die Koordinierung der Großbaustelle noch an.
Die europaweite Neuausschreibung soll in den nächsten Wochen beginnen und zwei bis drei Monate dauern. Ein Architekturbüro für die Übergangszeit sei bereits gefunden; es soll zeitnah mit der Arbeit beginnen.
Seitens des Architekturbüros Achatz heißt es aktuell in einem Artikel der Augsburger Allgemeinen, dass den vertraglichen Verpflichtungen stets nachgekommen wurde. Das kommentiert der Baureferent wie folgt: „Dass der Architekt im Nachgang zur Stadtratssitzung am vergangenen Donnerstag die Öffentlichkeit sucht, um seine Sicht der Dinge wiederzugeben, war zu erwarten. Das sehen wir gelassen. Die Vorfälle, die zur fristlosen Kündigung geführt haben, sind geprüft und dokumentiert.“