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Sozialtickets für AVV ab 1. Juli erhältlich
Stadt Augsburg

Sozialtickets für AVV ab 1. Juli erhältlich

Der neue Königsplatz in Augsburg steht für Urbanität und Mobilität. Foto: B4B SCHWABEN
Der neue Königsplatz in Augsburg steht für Urbanität und Mobilität. Foto: B4B SCHWABEN

Für einkommensschwache Personengruppen bezuschusst die Stadt Augsburg unter der Bezeichnung „Sozialticket“ ab dem 1. Juli 2014 den Erwerb von Monatsfahrkarten des AVV. Für die Umsetzung wird die Stadt dabei von den Stadtwerken Augsburg unterstützt. Ab sofort können beim Amt für Soziale Leistungen Berechtigungsscheine für die Ermäßigung beantragt werden. 

von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion

Ab dem 1. Juli 2014 können einkommensschwache Personen aus Augsburg ein Sozialticket erwerben. Damit können sie mit den AVV fahren. Leistungsempfänger nach dem SGB II (Hartz IV) sind derzeit jedoch nicht anspruchsberechtigt.

Berechtigte Personen für das Sozialticket

  • Augsburger Leistungsempfänger von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SBG XII, die nicht in Einrichtungen (z.B. Alters- bzw. Pflegeheimen) leben, sowie die zu deren Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen.
  • Augsburger Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), die nicht in Einrichtungen (z.B. Alters- bzw. Pflegeheimen) leben, sowie die zu deren Haushalt gehörenden Lebenspartner und minderjährigen Kinder.
  • Augsburger Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die zu deren Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen.

Augsburg gegen Armut

„Mit dem Sozialticket setzt die Verwaltung ein berechtigtes Anliegen der Augsburger Armutskonferenz und einen Beschluss des Stadtrates um. Ich bin froh, dass auf diese Weise für viele Menschen in finanziell angespannter Lage die Nutzung des ÖPNV einfacher wird. Klar ist aber auch, dass damit längst nicht alle Bedürfnisse nach einem kostengünstigen ÖPNV gedeckt sind. Aber es ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, so Sozialreferent Dr. Stefan Kiefer.

Nur 25 Euro Eigenanteil im Monat

Das Sozialticket gibt es als Monatskarte Ausbildungsverkehr für Auszubildende und Schüler ab 6 Jahren, als Monatskarte Senioren für Personen ab 63 Jahren (gültig werktags ab 8 Uhr) und als Monatskarte Jedermann für alle sonstigen Personen. Für 25 Euro Eigenanteil pro Monat kann eine Monatsfahrkarte der AVV-Tarifzonen 10 und 20 im Kundenzentrum am Königsplatz und an über 40 Vorverkaufsstellen der Stadtwerke Augsburg erworben werden.Um die Monatskarte nutzen zu können, ist eine AVV-Kundenkarte erforderlich. Sie ist kostenlos im Kundenzentrum am Königsplatz oder im Kundencenter der Stadtwerke am Hohen Weg 1 erhältlich und sollte von den Interessenten möglichst bald beschafft werden, so die Empfehlung. Dabei ist darauf zu achten, dass die richtige Ticketart gewählt wird. Dabei ist kein Hinweis auf das Sozialticket erforderlich, Kunden müssen sich aber ausweisen können. 

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