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von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion
Ab dem 1. Juli 2014 können einkommensschwache Personen aus Augsburg ein Sozialticket erwerben. Damit können sie mit den AVV fahren. Leistungsempfänger nach dem SGB II (Hartz IV) sind derzeit jedoch nicht anspruchsberechtigt.
Berechtigte Personen für das Sozialticket
Augsburg gegen Armut
„Mit dem Sozialticket setzt die Verwaltung ein berechtigtes Anliegen der Augsburger Armutskonferenz und einen Beschluss des Stadtrates um. Ich bin froh, dass auf diese Weise für viele Menschen in finanziell angespannter Lage die Nutzung des ÖPNV einfacher wird. Klar ist aber auch, dass damit längst nicht alle Bedürfnisse nach einem kostengünstigen ÖPNV gedeckt sind. Aber es ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, so Sozialreferent Dr. Stefan Kiefer.
Nur 25 Euro Eigenanteil im Monat
Das Sozialticket gibt es als Monatskarte Ausbildungsverkehr für Auszubildende und Schüler ab 6 Jahren, als Monatskarte Senioren für Personen ab 63 Jahren (gültig werktags ab 8 Uhr) und als Monatskarte Jedermann für alle sonstigen Personen. Für 25 Euro Eigenanteil pro Monat kann eine Monatsfahrkarte der AVV-Tarifzonen 10 und 20 im Kundenzentrum am Königsplatz und an über 40 Vorverkaufsstellen der Stadtwerke Augsburg erworben werden.Um die Monatskarte nutzen zu können, ist eine AVV-Kundenkarte erforderlich. Sie ist kostenlos im Kundenzentrum am Königsplatz oder im Kundencenter der Stadtwerke am Hohen Weg 1 erhältlich und sollte von den Interessenten möglichst bald beschafft werden, so die Empfehlung. Dabei ist darauf zu achten, dass die richtige Ticketart gewählt wird. Dabei ist kein Hinweis auf das Sozialticket erforderlich, Kunden müssen sich aber ausweisen können.