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Shoppen am 24. Dezember: Bloß kein Stress an Heiligsonntagabend
Kommentar: Pfaffi pfeift drauf

Shoppen am 24. Dezember: Bloß kein Stress an Heiligsonntagabend

Symbolbild: Die Augsburger Innenstadt zur Weihnachtszeit. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Symbolbild: Die Augsburger Innenstadt zur Weihnachtszeit. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Heiligabend fällt dieses Jahr auf einen Sonntag – trotzdem sollen die Geschäfte für ein paar Stunden geöffnet werden dürfen. So erlaubt es das Gesetz. Zu den Reaktionen darauf hat unser Redakteur Ulrich Pfaffenberger eine ganz klare Meinung.

Und so begab es sich zu jener Zeit, da noch nicht einmal Schnee auf den Straßen lag und der Baum auf dem Christkindlesmarkt noch grün und unbeleuchtet in der Gegend herumstand, dass großes Geheule über das Land kam. Da gebe es einige Einzelhändler, die wollten an Heiligabend die Ladentür aufschließen, obwohl der heuer auf einen Sonntag fällt, sangen eifrige Gewerkschaftsengel im Medienwald.

Eine Sprecherin von Verdi hatte der Deutschen Presseagentur (dpa) gegenüber sogar schon die moralisch korrekte Wertung solchen Verhaltens auf der Zunge. „Unglaublich zynisch“ sei das, lies sich Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger zitieren. Schließlich wollten die Beschäftigten im Handel sich „wie jeder andere“ auf das Fest vorbereiten und „gemeinsam mit ihren Familien feiern".

Das Anliegen, den Sonntag und das familiäre Miteinander zu schützen, ist an sich ehrenwert. An Weihnachten darf man sogar noch ein extra Lichtlein für respektvollen Umgang mit Gefühlen dranklemmen. Das machen jetzt Aldi & Co., die feierlich beteuern, wie kaufrauschsicher sie ihre Ladentüren am 24. verrammeln und die Festruhe ihrer Beschäftigten schützen wollen. Billiger Elfmeter verwandelt, Angriff ausgekontert.

Dass manche Einzelhändler, etwa am Bahnhof, auch zu Zeiten geöffnet haben dürfen, wo das gläubige Bürgertum zur Kirche strömt (smile), geht auf die menschliche Schwäche der Vergesslichkeit zurück und ist keine Erscheinung der Jetzt-Zeit. Darum steht die – eingeschränkte – Erlaubnis ja auch im Gesetz. Weshalb die Fehlbarkeit sonntäglichen Herumgeshoppes nicht allein beim Handel liegt, sondern auch beim Verbraucher. Und da gilt: Man muss schon extrem verpeilt sein (oder brutal viel Zeit beim Geschenkesuchen verplempert haben), dass einem am 26. Dezember die Wurst ausgeht, weil man es bis zum 23. nicht geschafft hat, ausreichend Vorräte einzubunkern.

Wobei – die Erinnerung an den Supermarktsturm am Vorabend des überraschend arbeitsfreien Reformationstag 2017 ist noch frisch – die krisenvorbeugende Hamstermentalität der deutschen Zivilbevölkerung inzwischen Dimensionen angenommen hat, die nur noch von ihrem Mitteilungsbedürfnis in Social Media getoppt wird. Weshalb ein kurzer Tweet an Verdi-Mitglieder („Bitte teilen!“), auf Einkäufe an Heiligsonntagabend zu verzichten, zwei Tage vor dem Fest wirkungsvoller gewesen wäre als ein biederer Aufruf zum Verzicht auf den Last-Minute-Weihnachtseinkauf sieben vergessensanfällige Wochen vorher.

Da pfeif ich mir doch glatt ein „Lasst uns frohoh uhund munter sein“ und schau mir am 24. vormittags auf dem Christkindlesmarkt die gestressten Ersatzlampenbeschaffer an, denen am Abend vorher beim Aufbau der Familienkrippe ein Lichtlein (nicht) aufgegangen ist. 

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