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Gemeldet werden müssen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende sowie Zwischenmeister. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem bundesrechtlichen Heimarbeitsgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, für die Heimarbeit Arbeitssicherheit, Arbeitszeit- und Entgeltschutz zu gewährleisten.
Heimarbeit oder Hausgewerbetreibender
Heimarbeiter ist, wer in eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet und die Verwertung seiner Arbeitsergebnisse dem auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt. Hausgewerbetreibender ist, wer in eigener Wohnung oder Betriebsstätte allein oder mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften (Betriebsarbeitnehmer) oder Heimarbeitern im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt und die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt.
Heimarbeit meldepflichtig
Heimarbeit ist immer meldepflichtigepflichtig, unabhängig davon, ob die Arbeit nur geringfügig oder auch als Vollbeschäftigung ausgeführt wird. Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigt, muss dies auch bei Beginn der Ausgabe dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Die Regierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mindestlöhne für Heimarbeit in bindenden Festsetzungen geregelt sind. Diese Vorgaben gelten daher uneingeschränkt auch für Personen, die als Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende ein Gewerbe anmelden.
Achtung bei Zeitungsanzeigen und finanziellen Vorleistungen
Die Regierung mahnt zur Vorsicht bei verlockenden Angeboten von Heimarbeit in Zeitungsanzeigen! Interessenten erhalten oft nur gegen Bezahlung eine Broschüre mit Werbung für Nebentätigkeiten. Vorsicht ist auch angebracht, wenn die Vergabe von Heimarbeit an den Kauf einer Maschine (z.B. Strickmaschine, Folienschweißgerät, Schreibmaschine), den Abschluss einer Lebensversicherung oder sonstige finanzielle Vorleistungen gebunden ist! Oft dient die Heimarbeit nur als Lockmittel für den Maschinenkauf. Vorsicht schließlich auch bei kostenpflichtigen Telefonnummern (0900 - Nummern) oder bei hohen Kautionen! Betrüger kassieren die Kautionen und lassen dann nichts mehr von sich hören. Nähere Auskünfte erteilt die Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt, Morellstr. 30d, 86159 Augsburg Tel.: 0821/327-01; Fax: 0821/327-2700 e-mail: gaa(at)reg-schw.bayern.de; Internet: http://www.regierung.schwaben.bayern.de