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Einen zusätzlichen Bahnsteig im Hauptbahnhof Augsburg, das will die DB Netz AG. Damit in Zukunft die Betriebsabläufe beim Regio Schienentakt optimiert werden können, soll der neue Bahnsteig F gebaut werden. Dies biete sich auch an, weil der Bahnhof derzeit im Rahmen der Mobilitätsdrehscheibe Augsburg sowieso umgebaut wird. Jetzt hat die Regierung von Schwaben ein Anhörungsverfahren zum Neubau eines zusätzlichen Bahnsteigs im Hauptbahnhof in Augsburg eingeleitet und kommt damit dem Anliegen des Eisenbahn-Bundesamtes nach.
Mehr als nur ein weiteres Gleis
Konkret umfasst die Maßnahme neben dem Neubau eines zusätzlichen Bahnsteigs auch den Bau einer Zugbildungsanlage im Hauptbahnhof. Desweiteren gehört die Durchführung der erforderlichen Spurplanänderung im Zu- und Ablauf zu den Bahnsteigen, die Anpassung der Oberleitungen, der Gleisfeldbeleuchtung, der Telekommunikations- sowie h der Leit- und Sicherungstechnik im jeweils betroffenen Gleisfeldbereich, den Neubau eines Abstellgleises am Haltepunkt Inningen und die Blockverdichtung in Bobingen zu den Umbaumaßnahmen.
Interessierte und Betroffene Bürger könne Planungen einsehen
Die Auslegung der Planunterlagen hat die Regierung von Schwaben als ersten Verfahrensschritt veranlasst. Interessierte Bürger können sich über die Pläne zu einem neuen Gleis am Hauptbahnhof Augsburg von Montag, den 11. Februar 2013, bis einschließlich Montag, den 11. März 2013, in den Städten Augsburg und Bobingen informieren, denn hier wird die Auslegung stattfinden. Wo genau und wann interessierte und betroffene Bürger in die Planunterlagen zum Neubau des Gleises am Hauptbahnhof Einsicht nehmen können, wird in den genannten Städten am 8. Februar ortsüblich bekanntgegeben. Parallel dazu erhalten die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.
Ist die Auslegungsfrist abgelaufen, so haben Betroffene Zeit, bis einschließlich Montag, 25. März 2013, ihre Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin, der noch gesondert bekannt gegeben wird, behandelt.