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Aus dem Gesetz des Bayerischen Verwaltungsgerichts lasse sich nicht folgern, dass die Heimaufsichten ihre Berichte über Stichproben in den Heimen veröffentlichen dürften. Vielmehr müsse dafür der Bayerische Landtag in Form eines förmlichen Gesetzes eine entsprechende Ermächtigung erlassen. Vor diesem Hintergrund fordert Ordnungsreferent Dr. Volker Ullrich dringend „eine Gesetzesgrundlage des Freistaats zur Veröffentlichung der Prüfberichte. Denn Transparenz ist für Heimbewohner und deren Angehörige unerlässlich!“ Der Fachbereich für Pflege- und Behinderten-Einrichtungen - Qualitäts-Entwicklung und Aufsicht im Gesundheitsamt überwacht und überprüft 30 Einrichtungen der stationären Altenpflege, fünf ambulant betreute Wohneinrichtungen und 14 stationäre Einrichtungen für behinderte Menschen in der Stadt Augsburg.
Öffentlicher Druck soll Mängel beseitigen
Seit 1. Oktober 2011 veröffentlicht die Heimaufsicht ihre Prüfberichte auf der Internetseite der Stadt Augsburg nach Maßgabe des Bayerischen Sozialministeriums. „Diese Praxis war ein längst überfälliger und notwendiger Schritt, den die Stadt Augsburg schon lange eingefordert hatte. Mit der Veröffentlichung der Prüfberichte wurde eine für Bewohner und Angehörige begrüßenswerte Transparenz geschaffen, um sich ein Bild von der jeweiligen Einrichtung machen zu können. Die Prüfberichte zu veröffentlichen ist aber auch deshalb erforderlich, damit durch öffentlichen Druck Mängel in Pflegeeinrichtungen schnell behoben werden oder gar nicht erst entstehen“, so Ordnungsreferent Dr. Ullrich.
Bereits veröffentlichte Berichte bleiben online
Nach knapp vier Monaten ist mit dieser Praxis jetzt wieder Schluss. Einige der Einrichtungsträger hätten diese Form der Transparenz offensichtlich verhindern wollen und seien gerichtlich dagegen vorgegangen, so der Ordnungsreferent. Auch in Augsburg ist deswegen ein Verfahren eines Heimbetreibers gegen die Stadt anhängig. „Ich appelliere an das Bayerische Sozialministerium, unverzüglich die nach Auffassung des VGH notwendige förmliche Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit die Prüfberichte wieder veröffentlicht werden können. Die jetzige Situation ist ein Schritt zurück“, betont der Ordnungsreferent. Als Konsequenz aus dem Urteil hat Ordnungsreferent Dr. Ullrich die Heimaufsicht der Stadt Augsburg angewiesen, vorläufig keine neuen Prüfberichte mehr im Internet zu veröffentlichen. Bereits veröffentlichte Berichte bleiben hingegen bis auf weiteres online abrufbar.