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Die EU-Kommission sieht das geplante Gemeinschaftsunternehmen der Papierhersteller UPM und Sappi kritisch. Am 26. August hat sie den beiden Konzernen eine sogenannte Mitteilung der Beschwerdepunkte geschickt. Darin schreibt die Behörde, dass das Joint Venture nach ihrer vorläufigen Auffassung den Wettbewerb bei mehreren Sorten von grafischem Papier einschränken könnte. Diese Papiere werden etwa für Zeitschriften, Bücher und Werbematerial verwendet.
Laut EU-Kommission sind der finnische UPM-Konzern und das südafrikanische Unternehmen Sappi die beiden größten Hersteller von grafischem Papier im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Das geplante Joint Venture soll beiden Partnern je zur Hälfte gehören. Es würde das Grafikpapiergeschäft von UPM in Europa und den USA mit dem europäischen Grafikpapiergeschäft von Sappi zusammenführen. Dazu kämen ein Teil des Sappi-Spezialpapiergeschäfts und weitere Nebentätigkeiten. Nach Einschätzung der Kommission könnte so ein neuer Marktführer im EWR entstehen.
Die Kommission befürchtet vor allem, dass das neue Unternehmen zu viel Marktmacht bekommen könnte. Kunden müssten dann höhere Preise, schlechtere Qualität und weniger Auswahl hinnehmen. Das gilt nach Ansicht der Behörde für zwei Papiersorten: gestrichenes holzhaltiges Papier, also klassisches Zeitschriftenpapier, und gestrichenes holzfreies Papier. Geprüft hat die Kommission die Märkte im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz.
Dafür hat sie nach eigenen Angaben interne Unterlagen der Unternehmen ausgewertet und Wettbewerber und Kunden befragt. Die Unternehmen nennen als Vorteile des Zusammenschlusses Kosteneinsparungen, mehr Umweltschutz und eine größere Widerstandsfähigkeit der Branche. Die Kommission ist bislang nicht davon überzeugt, dass diese Vorteile den möglichen Schaden aufwiegen.
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein formeller Schritt in der vertieften Fusionskontrolle. Die Kommission betont, dass sie damit dem Ergebnis des Verfahrens nicht vorgreift. UPM sprach in einer eigenen Mitteilung von einem üblichen Schritt in einer solchen Prüfung. UPM und Sappi konnten schriftlich antworten, die Akten der Kommission einsehen und eine mündliche Anhörung beantragen.
Die Anhörung fand Mitte September in Brüssel statt. Die Sitzung war nicht öffentlich. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters warb Sappi-Chef Steve Binnie dort persönlich für das Vorhaben. Die Unternehmen hätten vor allem mit Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit der Branche argumentiert. Reuters berichtete am 18. September unter Berufung auf informierte Personen, die Kommission wolle das Joint Venture untersagen. UPM und Sappi hätten keine Zugeständnisse angeboten, um die Bedenken auszuräumen. Offiziell bestätigt ist das nicht.
UPM und Sappi begründen das Joint Venture mit den strukturellen Problemen der europäischen Papierindustrie. Weil immer mehr digital gelesen wird, sinkt die Nachfrage nach Zeitungs- und Zeitschriftenpapier seit Jahren. UPM-Chef Massimo Reynaudo und Sappi-Chef Steve Binnie nennen das Vorhaben eine „entschlossene Antwort auf die strukturellen Herausforderungen der europäischen grafischen Papierindustrie und die Anforderung der Kunden an Versorgungssicherheit“. UPM erklärte, man führe den offenen und konstruktiven Dialog mit der Kommission auch in der zweiten Phase des Verfahrens fort.
Für die Region ist die Entscheidung aus Brüssel wichtig. UPM will sein gesamtes Geschäft UPM Communication Papers in das Joint Venture einbringen. Dazu gehören die Werke in Augsburg mit rund 500 und in Schongau mit rund 275 Beschäftigten. Die Führung steht bereits fest: Anfang September haben UPM und Sappi Gunnar Eberhardt als CEO vorläufig nominiert. Er leitet bisher das UPM-Papiergeschäft. Finanzchef soll Stephen Blyth werden, bisher CFO von Sappi Europe. Die Nominierungen gelten nur, wenn die Behörden zustimmen.
UPM und Sappi hatten den Zusammenschluss am 19. März 2026 bei der Kommission angemeldet. Am 28. April leitete die Behörde die vertiefte Prüfung (Phase II) ein. Bis zum 11. November 2026 muss sie entscheiden. Möglich sind eine Freigabe, eine Freigabe unter Auflagen oder ein Verbot. Auch Wettbewerbsbehörden in anderen Ländern müssen noch zustimmen. Bis dahin führen UPM und Sappi ihre Geschäfte weiter getrennt und unabhängig voneinander.