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Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) sorgt nach Einschätzung der IHK Schwaben für erhebliche Unsicherheit in den Unternehmen. Seit dem 12. August müssen Betriebe unter anderem neue Anforderungen an technische Dokumentationen und Registrierungen beachten. Gleichzeitig seien zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung noch nicht abschließend geklärt.
„Was Brüssel hier abliefert, ist ein Regulierungsdesaster mit Ansage“, kritisiert Reinhold Braun, Präsident der IHK Schwaben. Unternehmen sollten rechtskonform handeln, obwohl europäische und deutsche Stellen zentrale Fragen unterschiedlich beurteilten. Statt sich auf Kunden, Innovationen und Arbeitsplätze konzentrieren zu können, müssten sich Betriebe mit zusätzlichen Rollen, Nachweisen und Registern beschäftigen.
Eine Schwierigkeit sieht die IHK in der Vielzahl unterschiedlicher Rollen, die die PPWR vorsieht. Die Verordnung unterscheidet unter anderem zwischen Erzeugern, Herstellern, Importeuren, Lieferanten und Vertreibern. Abhängig vom jeweiligen Geschäftsvorgang kann ein Betrieb mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen – mit jeweils unterschiedlichen Pflichten.
Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, lasse sich deshalb häufig erst nach einer Einzelfallprüfung bestimmen. Nach Angaben der IHK bestehen selbst bei alltäglichen Vorgängen wie dem Warenversand offene Fragen, etwa dazu, wer für verwendete Kartons oder Klebebänder verantwortlich ist.
Hinzu kommen Dokumentationspflichten. Für Verpackungen können beispielsweise Konformitätserklärungen erforderlich sein. Zudem müssen unter anderem Angaben zum Erzeuger sowie Typen-, Chargen- oder Seriennummern angebracht werden. Unternehmen sind dabei auf entsprechende Material- und Inhaltsstoffdaten ihrer Lieferanten angewiesen.
Kritik übt die IHK Schwaben auch an der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Trotz der EU-Verordnung gibt es kein einheitliches europäisches Registrierungsportal. Die Mitgliedstaaten legen ihre jeweiligen Verfahren selbst fest. Deutschland greift dabei auf das bereits bestehende Register zurück.
Für Unternehmen, die Waren in mehrere EU-Länder liefern, können deshalb weiterhin unterschiedliche Registrierungen, Gebühren und gegebenenfalls Bevollmächtigte erforderlich sein. Gerade für kleinere Betriebe könne der grenzüberschreitende Versand dadurch unattraktiver werden, warnt die Kammer.
„Die EU verkauft das als Harmonisierung. Das ist aber kein Binnenmarkt, sondern ein Registrierungs- und Gebührenkarussell. Bürokratieabbau sieht anders aus“, sagt Braun. Die PPWR ist für die IHK dabei Teil eines größeren Problems. Bürokratie und Überregulierung zählen nach ihren Angaben für zwei Drittel der IHK-Mitgliedsunternehmen zu den größten Risiken für den wirtschaftlichen Erfolg.
Die IHK Schwaben fordert deshalb eine EU-weite Vollzugspause für Anforderungen, deren Auslegung noch nicht eindeutig geklärt ist. Zudem spricht sie sich für verbindliche und einheitliche Regeln, ein zentrales digitales Verfahren sowie Vereinfachungen und Bagatellgrenzen für kleine und mittlere Unternehmen aus. Auch Deutschland solle bei der nationalen Umsetzung auf zusätzliche Anforderungen verzichten.
Der Start im August 2026 ist dabei nur der erste Schritt. In den kommenden Jahren treten weitere Vorgaben in Kraft, unter anderem zur Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Minimierung von Verpackungen.
„Wer seine Regeln nicht eindeutig formuliert, darf Unternehmen nicht für Verstöße belangen“, fordert Braun. Zunächst müssten Zuständigkeiten und Verfahren verlässlich feststehen. Andernfalls drohe aus den aktuellen Startproblemen eine dauerhafte Belastung für die Unternehmen zu werden.