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Neue Corona-Regeln gelten in Bayerisch-Schwaben
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Pandemie-Management

Neue Corona-Regeln gelten in Bayerisch-Schwaben

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die bestehenden Coronaregeln sind ab heute gelockert. Dennoch appellieren Experten an die Bevölkerung zur Vorsicht. Was die Bürger jetzt wissen müssen.

Die umfangreichste Änderung der Corona-Regeln betrifft die Vorschriften zur Quarantäne. Diese gilt für Infizierte nämlich ab heute, den 13. April, nur noch fünf Tage lang. Nach den fünf Tagen ist außerdem kein Freitesten mehr nötig. Dennoch gilt: Aus der Quarantäne darf nur, wer Symptomfrei ist. Symptomfrei bedeutet, dass innerhalb von 48 Stunden zum Beispiel kein Fieber aufgetreten ist.


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Neue Quarantänepflicht gilt nicht für alle

Dennoch gibt es eine Ausnahme von der fünftägigen Quarantänepflicht ohne freitesten. Nämlich dann, wenn Infizierte etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeiten. Dann muss nämlich, bevor die Arbeit wieder aufgenommen werden darf, ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Dabei gilt: Vorgelegt werden muss entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test, bei welchem der Ct-Wert über 30 ist.


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Gesundheitsminister Holetschek appelliert zu Verantwortungsbewusstsein

Die gelockerten Corona-Regeln dürfen allerdings nicht als ein vorzeitiges Ende der Corona-Pandemie missverstanden werden. Deshalb erklärte auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek, dass die Bevölkerung eine gewisse Eigenverantwortung trage. Er empfahl, dass auch nach Ende der fünftägigen Quarantäne sinnhaft sei, zunächst noch auf viele Kontakte zu verzichten und lieber häufiger eine Maske zu tragen.

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