Die Wertachklinik lockert ihr Besuchsverbot. Foto: Matthias Baumgartner.
Das im Dezember verhängte Besuchsverbot der Wertachkliniken wird gelockert. Wie genau sich diese Lockerungen gestalten, was die Besucher weiterhin beachten müssen und für welche Personengruppen weiterhin ein Besuchsverbot gilt.
Ab dem 14. März darf auf den Normalstationen pro Patient wieder eine zu Beginn des Klinikaufenthalts festgelegte Person für eine Stunde pro Tag ins Krankenhaus.
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Negativer Test als Voraussetzung
Voraussetzung dafür ist ein externer negativer Testnachweis, also ein Antigentest der nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden ist. Und natürlich sind auch weiterhin in besonderen Fällen Ausnahmeregelungen möglich.
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Registrierung weiterhin erforderlich
Die allgemeinen Besuchszeiten sind täglich von 15 bis 20 Uhr und die Besucher müssen sich auch weiterhin registrieren. Das Formular liegt an den Pforten aus und kann von der Internetseite der Wertachkliniken heruntergeladen werden. Außerdem besteht in beiden Häusern weiterhin für die Dauer des Aufenthalts auf dem gesamten Gelände eine FFP2-Maskenpflicht, also auch im Patienten-Garten und in den Einzelzimmern.
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Anhaltendes Besuchsverbot für bestimmte Personengruppen
Darüber hinaus gilt leider immer noch ein Besuchsverbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie enge Corona-Kontaktpersonen und Menschen, die sich in Quarantäne befinden oder typische Corona-Symptome haben. Außerdem können Corona-Patienten aufgrund der besonderen Hygienebestimmungen nicht besucht werden.