B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
MT Aerospace: Kein Betriebsrat für OHB AG?
IG Metall

MT Aerospace: Kein Betriebsrat für OHB AG?

Nach der Umfirmierung sollen bei der OHB Mitarbeiter keine Mitbestimmung mehr haben dürfen. Foto: Robert Churchill / thinkstock
Nach der Umfirmierung sollen bei der OHB Mitarbeiter keine Mitbestimmung mehr haben dürfen. Foto: Robert Churchill / thinkstock

Die OHB möchte eine Umfirmierung von der AG in eine SE vornehmen. Doch die Arbeitnehmervertretung soll damit erledigt sein. In einem offenen Brief appelliert die IG Metall an den Aufsichtsrat, die Arbeitnehmer auch künftig in die Unternehmensentwicklung mit einzubeziehen.

von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion

Der Raumfahrtkonzern OHB AG, zu dem die MT Aerospace AG am Standort Augsburg mit derzeit über 500 Beschäftigten gehört, hat den Firmenumwandlungsprozess von einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) eingeleitet. Das Unternehmen lehnt es laut Arbeitgebervertretung IG Metall jedoch ab, über eine Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat der zukünftigen OHB SE zu verhandeln. Eine Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung ist aus Sicht der Arbeitnehmer nicht hinnehmbar. Die Verhandlungen über eine SE-Beteiligungsvereinbarung mit dem hierfür gegründeten Arbeitnehmergremium, dem besonderen Verhandlungsgremium (bVG), sind daher unterbrochen.

Gesetzlich ist OHB verpflichtet, Arbeitnehmer in Aufsichtsrat zu bringen

Die OHB AG ist ein Hersteller von Raumfahrtsystemen und stellt unter anderem Satellitensysteme wie „Galileo“ her. In Augsburg werden bei MT Aerospace Komponenten für die europäische Trägerrakete Ariane 5 entwickelt und gefertigt. An den deutschen Standorten arbeiten 1.700 und europaweit deutlich über 2.000 Beschäftigte. Bedarf an weiteren Fachkräften und folglich ein stetiger Beschäftigungsaufbau ist nachweislich vorhanden, das bestätigte auch der Konzernbetriebsratsvorsitzender Reinhard Stelljes. Nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ist ein Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten jedoch dazu verpflichtet, eine paritätische Besetzung im Aufsichtsrat vorzunehmen.

Gremium wehrt sich gegen Flucht vor Unternehmensmitbestimmung

Bei den Verhandlungen der OHB AG mit dem bVG geht es im Wesentlichen um zwei Aspekte: Um die Unternehmensmitbestimmung in Form einer Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat und um die Rechte eines neu zu gründenden SE Betriebsrates, also eines länderübergreifenden Betriebsratsgremiums auf europäischer Ebene. Das bVG hat in der letzten Woche entschieden, die laufenden Verhandlungen zu unterbrechen. Damit wehrt sich das Gremium gegen eine Flucht vor der Unternehmensmitbestimmung. Zudem veröffentlichte die IG Metall einen offenen Brief an Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzenden der OHB AG. Dort heißt es:

„Das bVg hat heute beschlossen, die Verhandlungen über eine SE-Beteiligungsvereinbarung zu unterbrechen. Der Arbeitgeber hat seine Vorstellungen zu einer solchen Vereinbarung in den letzten Tagen mehrfach dargelegt. Dabei wurde insbesondere deutlich gemacht, dass eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat kategorisch abgelehnt wird…“

Artikel zum gleichen Thema