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Mietspiegel für Augsburg: Das steht im ersten Entwurf
Wahrscheinlich ab Dezember gültig

Mietspiegel für Augsburg: Das steht im ersten Entwurf

Symbolbild: In Augsburg wird Wohnraum knapp. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Symbolbild: In Augsburg wird Wohnraum knapp. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

7,27 Euro pro Quadratmeter: Das kosten die Mieten in Augsburg im Durchschnitt. Doch um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, müssen viele Punkte beachtet werden. Wie wichtig eine genaue Betrachtung ist, erklärte Dr. Stefan Kiefer, Dritter Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg, gegenüber unserer Redaktion.

Die meisten deutschen Großstädte haben einen Mietspiegel. Dieser gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ohne Mietspiegel kann auch eine Mietpreisbremse nicht greifen – insbesondere in Ballungsräumen ein zunehmend wichtiges Thema. Augsburg hatte einen solchen Mietspiegel bisher nicht. Doch das soll sich nun ändern.

Erster Entwurf steht bereits

Von Mitte Dezember 2016 bis Mitte März 2017 wurden über 7.000 zufällig ausgewählte Haushalte anhand eines standardisierten Fragebogens befragt. Daraus wurde nun der Entwurf für den Mietspiegel erarbeitet. Der Sozialausschuss hat bereits sein grünes Licht gegeben. Gültig wird der Entwurf aber erst mit seiner Veröffentlichung. Diese wird vermutlich im Dezember erfolgen. Zuvor muss der Stadtrat, der am 30. November tagt, noch sein OK geben.

Nicht nur die Größe der Wohnung spielt eine Rolle

Die Durchschnittsmiete liegt in Augsburg bei 7,27 Euro pro Quadratmeter. Dabei gilt als Faustregel: Je kleiner die Wohnung, desto höher der Quadratmeter-Preis. Für eine 20 Quadratmeter große Wohnung zahlt man im Schnitt 12,16 Euro pro Quadratmeter, für eine 100 Quadratmeter große Wohnung 7,11 Euro pro Quadratmeter. Wer die ortsüblichen Mieten ermitteln will, muss jedoch neben der Größe der Wohnung viele Punkt beachten. So spielen vor allem Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage eine wichtige Rolle.

Wohnen in Augsburger Stadtteilen kostet unterschiedlich viel

Der Mietspiegelentwurf unterteilt Augsburg in verschiedene Zonen. In der Innenstadt sind die Mieten beispielsweise deutlich höher als in Bergheim. Während dies kaum verwundert, gibt es jedoch auch Unterteilungen, die überraschen. So ist laut erstellter Karte Wohnen in Hochfeld demnach vergleichsweise teuer – das Thelottviertel liegt hingegen in einer Zone, in der die Wohnungen günstiger sind. Wie kann das sein?

Wichtig ist: Ein Blick auf die Stadtbezirkszonen alleine vermittelt ein falsches Bild. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen von fünf möglichen Rechenschritten, „die zwingend alle durchlaufen werden müssen, um die ortsübliche Miete zu ermitteln“, erklärt Kiefer. Neben der Wohnlage spielt vor allem der Zustand der Wohnung eine wichtige Rolle. „Das führt dazu, dass auch innerhalb einer Stadtbezirkszone die Mieten weit auseinandergehen“, erläutert der Sozialreferent. „Der Vergleich ist also keinesfalls so eindeutig, wie ein erster Blick auf die Karte vermuten lässt. Auch ist in einem Viertel mit häufigen Mietwechseln die ortsübliche Vergleichsmiete meist höher, da bei Neuvermietungen die Mieten oft erhöht werden. Auch das fließt in die Rechnung ein.“

Viele Punkte müssen beachtet werden

Letztendlich ist die Ermittlung der ortsüblichen Miete also eine Rechenaufgabe. Denn je nach Merkmalen der Wohnung werden verschiedene Zu- oder Abschläge eingerechnet. Ein Beispiel: Die Basismiete für eine 85 Quadratmeter große Wohnung beträgt 7,02 Euro pro Quadratmeter. Die Wohnung aus dem Jahr 1955 (4 Prozent Abzug) verfügt über einen Balkon (2 Prozent Zuschlag), aber keine Gegensprechanlage (2 Prozent Abzug), den Modernisierungsgrad 1 (2 Prozent Zuschlag) und liegt im Stadtteil Pfersee (5 Prozent Zuschlag) in guter Wohnlage (2 Prozent Zuschlag). Die Summe der prozentualen Zu- beziehungsweise Abschläge ergibt plus 5 Prozent. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete beträgt demnach 7,37 Euro pro Quadratmeter oder insgesamt 626 Euro für die betroffene Wohnung. Als ortsübliche Vergleichsmieten gelten in der Praxis Nettomieten, die innerhalb einer Zwei-Drittel-Spannbreite liegen, also bei plus/minus 19 Prozent.

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