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Mehrwertsteuersenkung kommt unterschiedlich beim Handwerk an
Handwerkskammer für Schwaben

Mehrwertsteuersenkung kommt unterschiedlich beim Handwerk an

Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben. Foto: HWK Schwaben
Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben. Foto: HWK Schwaben

Die Senkung der Mehrwertsteuer ist das Kernstück des milliardenschweren Konjunkturpaketes, mit dem die Bundesregierung die Folgen der Corona-Krise abfedern und die Wirtschaft stärken will. Das schwäbische Handwerk sieht die Konjunkturspritze jedoch kritisch.

 Mit der Senkung der Mehrwertsteuer sollen die Folgen der Corona-Krise eingedämmt werden. Auf geschätzte 20 Milliarden Euro verzichtet der Staat, weil die geltende Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent und im reduzierten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden soll. Ob diese Konjunkturspritze auch die gewünschten Effekte haben wird, sieht das schwäbische Handwerk in Teilen kritisch.

„Der Staat muss nachbessern“

„Die kurzfristige Maßnahme ist mit erheblichem Aufwand für die Unternehmen verbunden. Faktura- und Buchhaltungsprogramme, Warenverkehrssysteme sowie Kassen müssen an die neuen Umsatzsteuersätze anpasst werden. Das bedeutet einen hohen administrativen Aufwand für die Handwerksbetriebe. Hier muss der Staat nachbessern,“ fordert Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben. Schließlich soll die Mehrwertsteuersenkung den Konsum fördern und die Unternehmen und Bürger entlasten.

Rechts- und Anwendungsunsicherheiten seien vorprogrammiert

Wagner berichtet, dass sich inzwischen eine Reihe von Handwerksfirmen gemeldet haben, die sich vor einem „bürokratischen Monster“, so eine Unternehmerin, fürchten: „Bauleistungen sind im Gegensatz zu gewöhnlichen Lieferungen meist steuerlich lang gestreckte Sachverhalte und werden mit wiederkehrenden Abschlagsrechnungen abgerechnet. Viele unserer Projekte dauern mehrere Monate, zum Teil Jahre an. Dies wird künftig dazu führen, dass für ein und dasselbe Bauprojekt Abschlagsrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen ausgestellt werden müssen. Rechts- und Anwendungsunsicherheiten sind hier vorprogrammiert,“ zitiert Wagner einen Elektrobetrieb, der die Kammer angeschrieben hat.

Verbraucher mit finanziellem Spielraum werden entlastet

 Entlastet werden Verbraucher, die den finanziellen Spielraum haben, zum Beispiel die geplante Anfertigung einer neuen Küche oder den Badumbau jetzt zu platzieren. Sind jedoch Haushalte von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedroht, dann werden sie größere Investitionen gut überlegen, selbst wenn sie einen finanziellen Vorteil mit sich bringen. 

Einbringung der Sichtweise beim Deutschen Bundestag

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks will diese differenzierte Sichtweise bei der Sachverständigenanhörung zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages einbringen.

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