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von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion
Die Arbeiten bei den Lech-Stahlwerken sind mit viel Lärm verbunden. Um jedoch den Lärmpegel so gering wie möglich zu halten, arbeiten die Verantwortlichen bei den Lech-Stahlwerken immer wieder an Maßnahmen zur Lärmreduzierung. Schon mehrmals wurden Millionen in den Lärmschutz investiert. Jetzt ordnete das Landratsamt zwei weitere Maßnahmen zur Lärmminderung an. Die schalltechnischen Sanierungsmaßnahmen umfassen neben Erneuerungen im Bereich der PVSA-Anlage zur Sauerstofferzeugung auch den Austausch der bestehenden Nasskühltürme T1, T2 und T7 durch geräuschärmere Einheiten.
Drei Kühltürme werden ersetzt
Die Kühlwerke bestehen aktuell aus sieben Kühltürmen. In dieser Maßnahme werden die drei Kühltürme T1, T2 und T7 ersetzt. Die verbleibenden Kühltürme werden nach Umsetzung der 2. Ausbaustufe Lechkanalkühlung komplett abgeschaltet, so dass hierdurch eine weitere Lärmminderung erzielt wird. Die Funktion dieser abgeschalteten Kühltürme übernimmt dann ein Plattenwärmetauscher im Lechkanal, wie er auch bereits jetzt in der ersten Ausbaustufe der Lechkanalkühlung in Betrieb ist. Die Gesamtkosten für die Änderung der Nasskühltürme liegen bei rund 1,6 Millionen Euro.
Lärmminderungstechnik auf altem Stand
Aus Sicht des Landratsamtes besteht Handlungsbedarf, weil das Stahlwerk den Stand der Lärm-minderungstechnik nicht erfüllt und die in bisherigen Genehmigungsbescheiden festgesetzten Lärmgrenz-werte überschreitet. Die vom Landratsamt angeordneten Maßnahmen bewirken eine, wenn auch geringe, Verbesserung der Lärmsituation an relevanten Immissionsorten und tragen somit zum Schutz der Bevölkerung bei. Sie stellen einen weiteren Schritt zur Erreichung des Standes der Lärmminderungstechnik dar.
Konzept steht bereits
Die vom Unternehmen vorgeschlagenen Lärm-sanierungsmaßnahmen stammen aus einem Konzeptentwurf, der im Rahmen des Lärmbauleitverfahrens des Marktes Meitingen erarbeitet worden ist. Das Landratsamt geht von einer kurzfristigen Umsetzung der angeordneten Maßnahmen aus.
Dritter Kran wird aufgestellt
Unterdessen bereitet das Unternehmen das Auflegen eines dritten Krans auf den Schrottplatz vor, der aber nicht in Betrieb genommen werden soll. Denn nur solange der Kran außer Betrieb bleibt, bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung nach Immissionsschutz- oder Baurecht, die derzeit voraussichtlich nicht erteilt werden könnte.