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Lockerungen: Stadt Augsburg hebt Corona-Notbremse auf
Maßnahmen

Lockerungen: Stadt Augsburg hebt Corona-Notbremse auf

Oberbürgermeisterin Eva Weber. Foto: Angelina Märkl/B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg liegt stabil unter 100. Deshalb sind ab 25. Mai weitere Corona-Lockerungen in den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus möglich.

Seit Mittwoch, 19. Mai 2021 liegt die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg unter 100. Am 23. Mai hat die Stadt die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegten Voraussetzungen für die Aufhebung der Notbremse und weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur, Sport und Tourismus erfüllt. Deshalb wird die Notbremse in Augsburg zum 25. Mai 2021 aufgehoben.

Einvernehmen für Öffnungsschritte wurde erteilt

Abweichend von der grundsätzlich angewandten Regelung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege der Stadt Augsburg das Einvernehmen für Öffnungsschritte wider Erwarten ebenfalls bereits zum 7. Tag nach Unterschreitung der Inzidenz von 100 erteilt.

Das sagt Oberbürgermeistein Eva Weber

„Ich bin sehr froh, dass wir nun sogar einen Tag früher als ursprünglich erwartet die nächsten Öffnungsschritte gehen können. Zeitgleich möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger bitten, verantwortungsvoll mit Lockerungen umzugehen und sich weiterhin an die geltenden Vorgaben – insbesondere die AHA-Regeln – zu halten“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber. „Wir müssen den Inzidenzwert gemeinsam weiter senken, damit in den kommenden Wochen noch weitere Öffnungen möglich werden.“

Konkret sind seit 25. Mai 2021 folgende Öffnungen zugelassen

Das gilt für Gastronomie, Theater, Konzerte und Kinos

Die Außengastronomie darf für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein negativer Testnachweis erforderlich. Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucher mit einem Testnachweis öffnen. Außerdem ist die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis möglich.

Diese Regelungen gelten für den Sport

Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter der Voraussetzung zulässig, dass alle Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen. Besitzen alle Teilnehmer einen negativen Testnachweis, ist unter freiem Himmel Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Auch Fitnessstudios können unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen negativen Testnachweis verfügen, öffnen. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen zugelassen werden. Auch hier ist ein negativer Testnachweis erforderlich.

Das müssen Tourismus und Freibäder beachten

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind wieder möglich. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie alle 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen. Ebenfalls zugelassen sind der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung der Außenbereiche von medizinischen Thermen für Kunden mit einem negativen Testnachweis. Freibäder können für Besucher mit einem negativen Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Laien- und Amateurensembles

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist können wieder stattfinden.

Als deutschlandweit erste Kommune bietet die Stadt Augsburg die Möglichkeit, die Ergebnisse von Corona-Schnelltests der städtischen Testzentren in die Corona-Warn-App des Bundes zu übertragen. Damit besteht für jeden die Möglichkeit, sich digital mit der Corona-Warn-App als negativ getestet auszuweisen.

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