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Auch in Augsburg sind immer wieder Wohnhäuser vom Legionellen-Befall betroffen. Wurden die Erreger gefunden, darf man - laut Meinung vieler Experten - plötzlich nicht mehr zu Hause duschen. Denn die stäbchenförmigen Bakterien verursachen grippeähnliche Symptome und Durchfall. Daher sind die Trinkwasser-Untersuchungen, die derzeit vielerorts durchgeführt werden, in allen größeren Wohnhäusern gesetzlich vorgeschrieben, wie das Gesundheitsamt Augsburg mitteilt.
Legionellen können laut Gesundheitsamt gefährlich werden
Legionellen sind Krankheitserreger, die in flachen Gewässern und im Boden, aber auch im Grundwasser vorkommen können. Insbesondere für ältere Menschen, Raucher und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können Legionellen bedrohlich werden. Denn diese Personengruppen laufen Gefahr, an einer Lungenentzündung zu erkranken. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes erleiden jedes Jahr 20.000 bis 35.000 Menschen eine Lungenerkrankung, die durch Legionellen hervorgerufen wurde. Dieses Risiko besteht, wenn sie große Mengen legionellenhaltiger Aerosole einatmen, wie sie beispielsweise beim Duschen entstehen. Eine Übertragung von Mensch zu Menschen findet dagegen nicht statt. Wundinfektionen sind äußerst selten und auch normales Essen und Trinken spielen keine Rolle. Nur wenn infiziertes Wasser in die Luftröhre gelangt, besteht die Gefahr einer Erkrankung.
Inhaber sind bei Legionellen-Befall zum Handeln verpflichtet
Wurde ein Mietshaus gecheckt und Legionellen über den vorgeschrieben Messwerten festgestellt, hat der Inhaber der Wasserversorgungsanlagen weitere Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache durchzuführen. Nach Erstellung einer Gefährdungs-Analyse müssen alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Gesundheit der Mieter zu schützen.
Kritik an Novellierung der Trinkwasser-Verordnung
Kritiker verurteilen die jüngste Lockerung der Trinkwasser-Verordnung. Denn anders als vor der Novellierung festgelegt, müssen dem Amt für Gesundheit nur die Ergebnisse der Legionellen-Prüfung mitgeteilt werden, wenn der Grenzwert überschritten wird. Das Amt erfährt in der Regel nicht, ob ein Betreiber seiner Untersuchungspflicht grundsätzlich nachgekommen ist oder nicht. Schenkt man anderen Medienberichten Glauben, teilen nur die wenigstens Eigentümer von sich aus mit, welche Schritte sie unternommen haben. Manchmal leiten sie diese gar nicht erst ein. Ursel Heudorf, stellvertretende Leiterin des Amtes für Gesundheit, erzählte der FAZ: „Die Vorschriften sind so gelockert worden, dass man sich fragen muss, ob die Verordnung so überhaupt noch Sinn macht und den gewünschten Schutz der Bevölkerung vor Legionellen gewährleistet.“
Bußgelder für Verweigerer bei Legionellen-Untersuchung
Seit diesem Januar können Verweigerer theoretisch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Anwälte raten Eigentümern deshalb, in jedem Fall alle notwendigen Schritte für die Legionellen-Untersuchung in Gang zu setzen. Notfalls solle vom Gas- und Wasserinstallateur geprüft werden, ob eine Warmwasser-Anlage unter die Prüfpflicht fällt.
Mieter müssen laut Gesundheitsamt über Legionellen-Fund informiert werden
Wurden grenzwertige Mengen an Legionellen in den Wasserleitungen gefunden, hat der Eigentümer die Aufgabe, die Information an alle betroffenen Mieter weiterzuleiten. Entweder per Brief oder einem Aushang im Treppenhaus. Je nachdem, ob eine mittlere, eine hohe oder eine extrem hohe Belastung des Trinkwassers vorliegt, können Verantwortliche andere Maßnahmen empfehlen. Vom Duschverbot bis hin zum Abraten vom Duschen sind verschiedene Warnhinweise möglich.
Legionellen mögen´s lauschig warm
In ihrem Spareifer oder aus Unwissen begnügen sich viele Menschen mit lauwarmen Wassertemperaturen. Doch dass Legionellen sich mit lauwarmen Temperaturen zwischen 15 und 50 Grad Celsius so richtig wohl fühlen, sollte an der Stelle nicht unbetont bleiben. Denn bei Temperaturen ab 60 Grad und höher, treibt man den Bakterien das Leben aus. Daher ist es empfehlenswert alle Leitungen von Zeit zu Zeit mit 70 Grad warmen Wasser durchzuspülen. Ansonsten müssen die Mieter darauf vertrauen, dass die Betreiber ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.