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Die Lech-Stahlwerke müssen weitere Lärmsanierungsmaßnahmen durchführen. Dies beschloss das Landratsamt Augsburg und ordnete mit dem Bescheid vom 11. Dezember 2012 weitere Maßnahmen an.
Das Sanierungspaket umfasst u.a.
Bei den Lech-Stahlwerken besteht Handlungsbedarf. Da das Unternehmen den Stand der Lärmminderungstechnik nicht erfüllt und auch die in bisherigen Genehmigungsbescheiden festgesetzten Lärmgrenzwerte überschreitet, wurden jetzt konkrete Maßnahmen angeordnet, wie der zuständige Abteilungsleiter Stefan Eiblmaier erläutert. Insbesondere ist eine Anlagenänderung ohne Einhaltung der Grenzwerte weiterhin grundsätzlich unzulässig, was das Werk in seiner Entwicklung stark einschränkt. Um diesem Entgegenzuwirken haben die Lech-Stahlwerke zusammen mit dem Markt Meitingen und in Abstimmung mit dem Landratsamt für das beabsichtigte Lärmbauleitverfahren zahlreiche Vorschläge zur Erarbeitung eines Lärmminderungsprogramms entwickelt. Die ausgewählten Maßnahmen stammen aus genau diesem Katalog.
Die Bevölkerung wird vor Lärm geschützt
Die Umsetzung der Maßnahmen bewirkt eine erhebliche Reduzierung der Schallleistungspegel, die von den jeweiligen Anlagenteilen ausgehen. Dadurch wird eine, wenn auch geringe, Verbesserung an den relevanten Immissionsorten erreicht, was sicherlich zu einer weiteren Entspannung der Situation vor Ort beitragen wird. Eiblmaier betont: „Für das Landratsamt war es wichtig, schon jetzt einige der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen aus dem Lärmminderungsprogramm herauszugreifen und durchzuführen. Es ist hierfür auch nicht nötig, die endgültige Abstimmung des Gesamtpakets im Bauleitverfahren abzuwarten, solange zwischen dem Landratsamt, dem Markt Meitingen und den Lech-Stahlwerken die Wirksamkeit der vorgezogenen Sanierungsschritte unbestritten ist. Das Landratsamt leistet hier einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sowie zur Sicherung und Fortentwicklung des Stahlwerks am Standort.“