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Landrat Sailer befürchtet mehr Bürokratie nach Modernisierungsgesetz
Zweites Bayerisches Modernisierungsgesetz

Landrat Sailer befürchtet mehr Bürokratie nach Modernisierungsgesetz

Landrat Martin Sailer fürchtet noch mehr Bürokratie und wendet sich an den Innenminister Joachim Hermann.
Landrat Martin Sailer fürchtet noch mehr Bürokratie und wendet sich an den Innenminister Joachim Hermann. Bildquelle: Landratsamt Augsburg

Landrat Martin Sailer wendet sich in einem Brief an den Innenminister. Weshalb er befürchtet, dass aufgrund des Zweiten Bayerischen Modernisierungsgesetzes mehr Bürokratie auf die Kommunen zukommt.

Im Dezember 2024 brachte der Bayerische Landtag das Zweite Modernisierungsgesetz auf den Weg. Dieses Gesetz umfasst weitreichende Änderungen im öffentlichen Vergaberecht, einschließlich der Erhöhung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich. Ziel war es, das nationale Vergaberecht zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen, um Vergabeverfahren insgesamt zu beschleunigen und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten. Auch die Verwaltung, primär kleinere Einheiten mit begrenztem Personal, sollte von dieser Maßnahme profitieren.

Neue Regelung zeigen kaum Veränderungen

Der Landkreis Augsburg stehe jedoch vor einer anderen Realität: „Trotz der angekündigten Vereinfachung wurden wir in einem nachträglichen Schreiben und einer Änderungsbekanntmachung über erhöhte Anforderungen an die sogenannten 'Direktaufträge' informiert. Der Dokumentationsaufwand ist im Vergleich zur bisherigen Regelung sogar gestiegen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Bisher war in der öffentlichen Verwaltung unterhalb des Grenzwerts von 25.000 Euro kein formelles Wettbewerbsverfahren erforderlich. Laut der neuen Regelung müssen jedoch nun grundsätzlich bereits ab einem Auftragswert von nur einem Euro drei Vergleichsangebote eingeholt werden oder eine freiwillige Ex-Ante-Bekanntmachung veröffentlicht werden.

Brief an den Innenminister

Alternativ habe man die Möglichkeit, Markterkundungen oder Internetrecherchen durchzuführen. Diese müssen jedoch auch schriftlich dokumentiert werden. „Von Bürokratieabbau kann hier in keinem Fall die Rede sein – im Gegenteil“, klagt Sailer. Aus diesem Grund wandte Sailer sich, nach einem entsprechenden Hinweis der Regierung von Schwaben, in einem Brief an Innenminister Joachim Herrmann. Er bat darum, die genannten Punkte noch einmal auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. „Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies wirklich so gewollt war, und hoffe, dass die angesprochenen Probleme schnell geklärt werden können. Der ursprüngliche Zweck der gesetzlichen Neuregelung war schließlich, Bürokratie abzubauen und die Verfahren zu beschleunigen, nicht jedoch, zusätzliche personelle Ressourcen zu binden“, erklärte der Landrat.

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