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Die Rechtberatung führen neun erfahrene Rechtsanwälte ehrenamtlich und in regelmäßigem Wechsel durch. Auf Wunsch bleibt die Beratung anonym. Selbstverständlich werden bei Bedarf auch Eltern mit beraten. Dieses Angebot des Landratsamtes Augsburg soll Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich über ihre eigenen Rechte zu informieren. Es zielt des Weiteren darauf ab, ihnen ein positives Rechtsverständnis zu vermitteln, damit sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. „Durch die Vermittlung eines positiven Rechtsverständnisses, sollen die Jugendlichen erkennen, dass Gesetze nicht nur der Bestrafung dienen, sondern auch in vielen Fällen Vorteile haben und Sicherheit geben können“, so Doris Stuhlmiller, Leiterin des Sachgebiets Jugendbildung und Prävention im Landratsamt Augsburg. „Die vielfach negativ besetzte Vorstellung Jugendlicher über Gesetze soll umgekehrt und das Rechtsbewusstsein geschärft werden“, präzisiert Stuhlmiller.
Wo setzt die Beratung an?
Die Jugendzeit ist für alle Menschen besonders prägend und geht in den meisten Fällen nicht ohne Widrigkeiten vorüber. Oft sind Jugendliche mit Fragen konfrontiert, die sie allein nur schwer beantworten können: Ich habe mich mit meinem Handy überschuldet – was kann ich machen? Ich bin 17 und möchte von zuhause ausziehen – darf ich das? Ich wurde mit einem Joint erwischt – muss ich nun vor den Jugendrichter? An dieser Stelle möchte die Rechtsberatung helfen. Inhalte der Beratungsgespräche können u.a. Rechte und Pflichten innerhalb der Familie, Schulden, Probleme mit dem Ausbildungsplatz, Internet-Geschäfte, strafrechtliche und zivilrechtliche Angelegenheiten, Unterhaltskosten, Schwierigkeiten mit (Handy)verträgen, Schadens-Regulierungen, Opferschutz oder banale Alltags-Angelegenheiten sein. Mehr Informationen gibt es bei Frau Evelyne Meir unter 0821/3102-2305 oder per E-mail: just(at)lra-a.bayern.de