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Das Klimaschutzziel bis 2030 haben sich die Gebietskörperschaften des Wirtschaftsraums Augsburg – die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg sowie die Stadt Augsburg – vor vier Jahren gesetzt. Derzeit sind 16 Windkraft-Anlagen im Wirtschaftsraum installiert. Insgesamt 20.000 Haushalte können so mit Strom versorgt werden.
Kommunen können Beitrag zum Klimaschutz leisten
Um die Bedeutung des Themas Windkraft zusätzlich zu unterstreichen, lud Johanna Rügamer, Klimaschutzmanagerin für den Wirtschaftsraum Augsburg, zur Veranstaltung „Windkraft für Kommunen“. Der Einladung ins Landratsamt folgten Bürgermeister, Stadt- und Kreisräte sowie Mitarbeiter der Fachabteilungen aus dem gesamten Wirtschaftsraum. „Kommunen mit ihren Bürgern haben die Möglichkeit, die Weichen für den weiteren Ausbau der Windkraft zu stellen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, fasst Rügamer zusammen.
Landrat Sailer: Ausbau der erneuerbaren Energien stellt Weichen für die Zukunft
Um den Ausbau der Windkraft weiter voranzutreiben, müssen zahlreiche Akteure zusammenarbeiten, so Landrat Martin Sailer. Den Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu, ist sich der Landrat sicher. „Zeigen Sie als Kommune Initiative und kommen Sie mit Ihren Bürgern ins Gespräch. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Windkraft darf dabei nicht außen vor gelassen werden, erklärt Landrat Sailer.
„Ohne Windkraft ist die regionale Energiewende nicht zu schaffen“
Auch Erwin Karg, Bürgermeister der Gemeinde Fuchstal, sieht Potenzial aufseiten der Kommunen. So wurden in Fuchstal im vergangenen Jahr vier Windräder in Betrieb genommen. Karg stellte heraus, dass jede Kommune durch die Ansiedlung von Windkraft einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz leisten könne. Dem stimmte auch Dr. Martin Demmeler von der Green City Energy AG zu. Demmeler machte deutlich, dass die aktuellen politischen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle bei der Wirtschaftlichkeit von Windrädern spiele. „Ohne Windkraft ist die regionale Energiewende nicht zu schaffen“, so Dr. Demmeler.
Die 10-H-Regelung
Kritisch betrachtet wird dennoch häufig die 10-H-Regelung. Demnach sind Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert. Das bedeutet, dass für den Bau der Anlagen kein Bebauungsplan erforderlich ist. Diese Privilegierung wurde auf Windräder beschränkt, die weiter als das 10-fache der Nabenhöhe von der nächsten Wohn-Bebauung entfernt sind. Für Anlagen mit einem kleineren Abstand ist ein Bebauungsplan erforderlich.
„Die 10-H-Regelung ist keine Mindestabstands-Regelung oder Schutzregelung“, macht deshalb Rechtsanwalt Dr. Bernd Wust von der Kanzlei Kapellmann und Partner deutlich. „Sie regelt lediglich, wann Windkraft ein privilegiertes Vorhaben ist. Ist dies der Fall, ist kein Bebauungsplan notwendig. Für Windräder mit einem Abstand zur nächsten Wohnbebauung, der geringer ist als die zehnfache Nabenhöhe, liegt damit die Planungshoheit bei den Kommunen. Gemeinsam mit ihren Bürgern können sie im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens abwägen, ob sich die Kommune am Ausbau der Windkraft beteiligen soll.“