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Nach dem Eilantrag eines Gewerbetreibenden hat das Verwaltungsgericht Augsburg im Eilverfahren entschieden, dass die versuchsweise Ausweisung als Fußgängerzone beendet werden muss. Dafür räumt das Gericht einen Zeitraum bis spätestens 18. August 2023 ein. Die Maximilianstraße wird zwischen Herkules- und Merkurbrunnen von einer Fußgängerzone wieder in einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ umgewandelt. Das teilte die Stadt Augsburg am Freitag mit. Das Mobilitäts- und Tiefbauamt werde die Beschilderung anpassen und die notwendigen Änderungen an den bestehenden Ein- und Umbauten im Straßenraum vornehmen.
Der Verkehrsversuch war vom Stadtrat beschlossen worden und im Mai 2023 gestartet. Neben der Herausnahme des Verkehrs wurden auf dem rund 170 Meter langen Teilstück im Zuge des Verkehrsversuchs durch neue großflächige Sitzbänke konsumfreie Räume geschaffen, auch die Außengastronomie wurde ausgeweitet und Begrünung wurde aufgestellt.
„Es war ein mutiger Schritt, nach vielen Ideen zum Umgang mit unserer Prachtstraße einen neuen Vorstoß zu wagen. Mit einem Versuch geht immer einher, dass er ergebnisoffen und ohne Vorfestlegungen gelingen, sich aber ebenso als nicht umsetzbar erweisen kann, das habe ich immer betont. Vor allem bringt er aber die Möglichkeiten des flexiblen Ausprobierens bis zur besten Lösung mit sich, statt in Stein gemeißelte Tatsachen. Daher hätten wir im Rahmen des Versuchs gerne länger Erfahrungen gesammelt und mit den Daten und Fakten aus den konkreten Evaluierungen dann Tatsachen mit der besten Lösung – in welche Richtung auch immer – geschaffen. Insofern finde ich es sehr schade, dass durch die Ungeduld einzelner uns diese Möglichkeit genommen wurde. Hier hätte ich mir persönlich mehr Mut und auch mehr Offenheit gegenüber neuen Ideen gewünscht“, äußert sich Oberbürgermeisterin Eva Weber.
„Den Verkehrsversuch ungestört durchzuführen, wäre eine sehr große Chance gewesen, um dem Stadtrat eine fundierte Einschätzung an die Hand geben zu können“, erklärt Baureferent Steffen Kercher. „Die Verwaltung wird nun Möglichkeiten erarbeiten, wie die Erkenntnisse aus den letzten drei Monaten fortgeführt werden können und dem Stadtrat hierüber verlässlich berichten.“
Zu den bereits gewonnenen Erkenntnissen erklärt Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Ich habe beobachtet, dass der Straßenraum trotz der Sommermonate nicht umfänglich angenommen und nicht als Fußgängerzone interpretiert und genutzt wird..“ Das habe hauptsächlich mit den baulichen Gegebenheiten, der Breite der Straße, der aktiven Straßenbahn- und den Buslinien sowie dem Radkomfortstreifen zu tun. Gleichzeitig habe sich bereits kurz nach dem Start gezeigt, dass zum Beispiel die Angebote an neuen Sitzmöglichkeiten und die Ausweitung der Flächen für die Außengastronomie gut angenommen wurden.
„Wir werden jetzt prüfen, welche Elemente weiter rechtlich zulässig sind. So tragen die Pflanztröge und Blumenkübel wesentlich zur optischen Verkehrsberuhigung bei, was positive Auswirkungen auf die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger hat. Wo man sich sicher fühlt, hält man sich auch gerne auf. Und das ist auch weiterhin mein Ziel für unsere historische Prachtmeile“, betont Eva Weber.
Die bereits vor dem und unabhängig vom Verkehrsversuch praktizierte Sperrung der Maximilianstraße donnerstags, freitags, samstags und an Vorabenden von Feiertagen von 20:30 Uhr bis 5 Uhr für den Verkehr bleibt bestehen.
Die Winter- und Dominikanergasse sowie das Apothekergässchen waren im Zuge des Versuchs in die Fußgängerzone miteinbezogen worden, weil durchfahrende Autos diese nur über die Maximilianstraße verlassen, bzw. anfahren können. Die Winter- und Dominikanergasse werden nach Ende des Versuchs wieder zu verkehrsberuhigten Bereichen umgewandelt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge wieder in Schrittgeschwindigkeit neben Fußgängerinnen und Fußgängern und Radelnden durchfahren dürfen. Das Apothekergässchen wird wieder zur Tempo 30-Zone.