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Internet Live Streams sind für Gastronomen illegal
Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE

Internet Live Streams sind für Gastronomen illegal

Live-Streams aus dem Internet locken die Gastronomen - Deren öffentliche Ausstrahlung ist aber strafbar, Foto: Fotolia DL
Live-Streams aus dem Internet locken die Gastronomen - Deren öffentliche Ausstrahlung ist aber strafbar, Foto: Fotolia DL

Live-Stream, p2p, oder doch das Sky-Abo? Es gibt viele Möglichkeiten die Bundesligaspiele live zu verfolgen. Doch welche bewegen sich noch im legalen Bereich? Und was ist für Gastronomen die beste und kostengünstigste Lösung? Ein Anwalt klärt auf.

Die Bundesliga startet heute in ihre neue Saison. Millionen Deutsche werden auch dieses Jahr wieder die Spiele und Ergebnisse der wichtigsten Deutschen Sportliga verfolgen wollen, am besten natürlich Live. Wer nicht für das Pay-TV-Angebot von Sky zahlen möchte, hat hier aber leider nicht viele Wahlmöglichkeiten. Nur sieben Spiele wird die ARD dieses Jahr Live im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen ausstrahlen. Viele Fußballfans und auch Gastronomen blicken hier auf die verlockenden Streaming-Angebote aus dem Internet, die die Bundesligaspiele Live und vor allem kostenlos übertragen. Diese Alternative wirft aber viele Fragen auf. Sind diese Live-Streams illegal? Welche Risiken gehe ich ein? Und wie können Gastronomen möglichst günstig und rechtssicher Live-Übertragungen Anbieten? Der Kölner Anwalt für IT-Recht Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE beantwortet die wichtigsten Fragen.

Für den häuslichen Gebrauch gibt es einige Freiheiten

Privatpersonen befinden sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Passive Streams sollten nach Solmecke nach dem geltenden Recht legal sein. p2p-Broadcasting Dienste wie SopCast sind jedoch illegal, weil die User das Sky-Signal hier aktiv weiterleiten und somit urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreiten. Während Privatpersonen noch einige Möglichkeiten haben, kostengünstig an Live-Spiele heran zu kommen, sieht die Situation bei den Gastronomen etwas schwieriger aus. Die einfachste und teuerste Möglichkeit ist die Anschaffung eines regulären Sky Abonnements. In Anbetracht der kürzlich durchgeführten Preiserhöhungen ein nicht sehr attraktiver Gedanke. Doch Gastronomen haben auch Alternativen.

Angebote aus dem Ausland können ebenfalls wahrgenommen werden

Ein entsprechendes günstigeres Abonnement im Ausland, das ebenfalls die Live-Übertragung der Bundesligaspiele beinhaltet, ist meistens eine günstigere Variante und auch rechtlich machbar. Eine britische Pubbesitzerin machte die Übertragung der britischen Premier-League mittels einer Dekodierkarte über ein Griechisches Pay-TV Abonnement möglich. Der Rechtsinhaber in England verklagte sie. Am 04.10.2011 gab der Europäische Gerichtshof der Pubbesitzerin recht. Wettbewerbstechnisch muss die Verwendung von ausländischen „Smartcards“ möglich sein. Sofern nur das Spiel übertragen wird, entsteht kein rechtliches Problem für den Gastronomen.

Kostenfreie Live-Streams sind in Gastronomiebetrieben nicht erlaubt

Durch die Ausstrahlung von kostenlosen Sky-Onlinestreams macht sich der Gastronom jedoch strafbar. Der gewerblich Handelnde verstößt bei der öffentlichen Wiedergabe gegen Urheberrechte. In einem solchen Fall blühen dem Verantwortlichen neben einer zivilrechtlichen Schadensersatzforderung in vierstelliger Höhe auch bis zu fünf Jahre Haft. Aus diesem Grund wird Gastronomen dringendst geraten, auf Abonnements im Inland oder dem EU-Ausland zurückzugreifen. So klopft auch nicht der Rechtsinhaber an die Tür. Wenn diese wichtigen Empfehlungen befolgt werden, steht dem straffreien und begeisternden Fußballgenuss nichts mehr im Wege.

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