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Industriestrompreis: „Sonst bleibt die wirtschaftliche Belebung aus“
Interview

Industriestrompreis: „Sonst bleibt die wirtschaftliche Belebung aus“

Gernot Egretzberger, Vorsitzender der bayme vbm Region Schwaben sowie Vorstand der Greiffenberger AG und Geschäftsführer bei Eberle in Augsburg. Foto: Katharina Seeburger/ B4B
Gernot Egretzberger, Vorsitzender der bayme vbm Region Schwaben sowie Vorstand der Greiffenberger AG und Geschäftsführer bei Eberle in Augsburg. Foto: Katharina Seeburger/ B4B

Entlasten Industriestrompreis und Lieferkettengesetz die Unternehmen? Gernot Egretzberger, Geschäftsführer der J.N. Eberle & Cie. GmbH, bewertet mit Blick auf sein Unternehmen den Industriestrompreis und das gelockerte Lieferkettengesetz.

B4BSCHWABEN.de: Wie bewerten Sie den Industriestrompreis und den Bau neuer Gaskraftwerke mit Blick auf Eberle und die Metall- und Elektroindustrie?

Gernot Egretzberger: Eberle steht mit einer Exportquote von 95 Prozent – wie viele bayerische Metallbetriebe – im intensiven globalen Wettbewerb. Bislang war dies ein „Kampf mit ungleichen Waffen“: Während Unternehmen in den USA Strom für rund acht Cent pro Kilowattstunde beziehen, zahlen wir in Deutschland etwa 17 Cent. Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Industriestrompreises von fünf Cent ab 2026 und der Ausbau neuer Gaskraftwerke ab 2030 sind daher dringend notwendige und richtige Schritte, um die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu stärken.

Reicht der beschlossene Industriestrompreis aus, um energieintensive Unternehmen zu entlasten? Sind Sie erleichtert?

Ich würde die Frage breiter betrachten: Um Insolvenzen und Standortverlagerungen zu vermeiden, brauchen Unternehmen verlässlich wettbewerbsfähige Strompreise. Die vorgesehenen fünf Cent pro Kilowattstunde sind ein wichtiger Anfang – allerdings sollte dieses Instrument gestaffelt für alle Unternehmen gelten und nicht nur für eine kleine Gruppe. Sonst bleibt die gewünschte wirtschaftliche Belebung aus. Wichtig wäre zudem, die Stromsteuer dauerhaft auf das europäische Minimum zu senken und die Netzentgelte einzufrieren. Andernfalls wird die Entlastung an einer Stelle durch neue Belastungen an anderer Stelle wieder aufgehoben.

Lesen Sie auch: Lieferkettengesetz, Industriestrompreis: Entlastung für Unternehmen?

Kann der Industriestrompreis Eberle und die Branche nachhaltig entlasten?

Ja – vorausgesetzt, die Stromkosten für international wettbewerbsorientierte Unternehmen werden dauerhaft gesenkt. Der Industriestrompreis kann die Jahre 2026 bis 2028 sinnvoll überbrücken. Mittelfristig benötigen wir jedoch eine deutlich günstigere Stromerzeugung. Bis ausreichend neue Gaskraftwerke und Speichertechnologien für erneuerbare Energien verfügbar sind, müssen wir diese Phase mit einem verlässlichen Industriestrompreis absichern. Realistisch ist dies bis etwa 2030 bis 2035 notwendig. Parallel müssen die Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ endlich konsequent in den Ausbau der Energieinfrastruktur – inklusive neuer Kraftwerke – fließen.

Zudem hat das EU-Parlament eine Lockerung des Lieferkettengesetzes beschlossen. Wie bewerten Sie das?

Die Lockerung hilft den Unternehmen spürbar. Statt erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in nicht wertschöpfende Bürokratie zu investieren, können sich Firmen stärker auf Kunden und Produkte konzentrieren. Deutschland sollte deshalb mit dem nationalen Lieferkettengesetz rasch nachziehen. Sinnvoll ist auch, die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen. Eberle arbeitet seit Jahrzehnten intensiv an Energieeffizienz und Einsparungen. Ein umfangreiches Reporting würde jedoch zusätzlichen Personalbedarf schaffen – Mittel, die wir und viele Unternehmen der bayerischen Metall- und Elektroindustrie eigentlich für Investitionen benötigen.

Kommt mit dem Industriestrompreis und der Lockerung des Lieferkettengesetzes endlich die lang geforderte Entlastung für die Wirtschaft?

Ja, es ist ein wichtiger Anfang – besonders für Unternehmen wie Eberle. Entscheidend ist jetzt, dass die Beschlüsse schnell in nationales Recht umgesetzt und klare Kriterien definiert werden, damit möglichst viele Betriebe in der aktuellen Wirtschaftslage profitieren. Darüber hinaus braucht es ein umfassendes Entlastungspaket: das Einfrieren der rein nationalen CO₂-Bepreisung (BEHG), eine dauerhaft niedrigere Stromsteuer und stabile Netzentgelte. Wenn zudem ab Anfang 2026 die Ausschreibungen für die ersten neuen Gaskraftwerke starten, sind wir auf dem richtigen Weg zu sinkenden Energiekosten und einer stabileren wirtschaftlichen Basis.

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