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Vom heimischen Schreibtisch, oder von unterwegs aus zu arbeiten, ist für viele Beschäftigte zu einem festen Bestandteil des Joballtags geworden. Doch damit gehen auch neue Anforderungen im Hinblick auf den Datenschutz einher: Schließlich müssen sensiblen Daten vom Arbeitgeber auch im Homeoffice geschützt werden. Eva Schönmetzler von der IHK-Schwaben gibt einen Einblick, was es dabei zu beachten gilt.
Wichtig vorweg: Beim Homeoffice gelten die gleichen Datenschutzvorgaben wie am Arbeitsplatz vor Ort. Dabei geht es nicht nur um technische Vorkehrungen. „Wichtige Regeln sind unter anderem, dass Unterlagen nicht offen liegen gelassen werden und sensible Daten – visuell als auch akustisch – vor unbefugten Dritten, wie Familienmitgliedern oder Besuchern, geschützt sind“, betont Eva Schönmetzler. Zudem dürfen Notizen oder Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, wie Namen oder Telefonnummern, niemals im Altpapier entsorgt, sondern stets geschreddert werden. Ein aufgeräumter Schreibtisch am Ende des Arbeitstages ist ebenfalls essenziell.
Grundsätzlich gilt: Je sensibler die Daten sind, desto höher muss der Schutz sein. „Beschäftigte sollten ausschließlich die vom Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software nutzen und, wenn möglich, über einen VPN-Zugang auf die IT-Infrastruktur des Unternehmens zugreifen“, erklärt Eva Schönmetzler. Sollte nur eine lokale Speicherung der Daten möglich sein, ist auf eine sichere Verschlüsslung zu achten.
Für Unternehmen, die gerade dabei sind, Homeoffice einzuführen, rät die Beraterin bereits vorab zu einer sorgfältigen Abstimmung und Dokumentation der Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. „Es ist wichtig, dass sich beide Parteien an die getroffenen Absprachen halten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.“