B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
IHK Schwaben zur Erbschaftssteuer: Fehlende Klarheit verunsichert Unternehmen
Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform
IHK Schwaben

IHK Schwaben zur Erbschaftssteuer: Fehlende Klarheit verunsichert Unternehmen

Symbolbild. Foto: monkeybusinessimages / iStock / thinkstock
Symbolbild. Foto: monkeybusinessimages / iStock / thinkstock

Bis 30. Juni 2016 bleibt der Politik Zeit, die Erbschaftssteuer neu zu regeln. Diese Frist hatte das Bundesverfassungsgericht vor knapp anderthalb Jahren gesetzt. Noch liegt kein mehrheitsfähiger Gesetzesentwurf vor. Die IHK Schwaben erhofft sich von der Kabinettsklausur in Meseberg in dieser Woche endlich eine klare Linie und Entlastung für die Unternehmer.

„Aus Sicht der Familienunternehmen ist dies ein unhaltbarer Zustand und sorgt für große Unsicherheit. Wir brauchen endlich einen belastbaren und umsetzbaren Gesetzentwurf, der gerade den vielen Familienunternehmen in Schwaben eine nachhaltige Unternehmensübergabe ohne zu große Steuerbelastungen ermöglicht. Es wird höchste Zeit, dass die Koalition bei der Erbschaftssteuer eine Einigung erzielt“, so Thomas P. Holderried, Vorsitzender des IHK-Beirats Familienunternehmen und Vizepräsident der IHK Schwaben.

„Das ausländische Besteuerungsniveau darf nicht überschritten werden“

Auch die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert eine Reform der Erbschaftssteuer. Dies sei auch im Hinblick auf die Situation der Unternehmen im Ausland notwendig. Denn zu hohe Steuern bedeuten einen Standort-Nachteil für deutsche Mittelständler.

Wird die Erbschafts-Steuer ein Fall fürs Verfassungsgericht?

Laut IHK Schwaben wird das Problem immer dringlicher – auch, weil bis zum Ende der Frist im Juni nicht mehr viel Zeit bleibt. Sollte die Politik keine Lösung finden, steht sogar ein Eingreifen des Verfassungsgerichts im Raum. „Dann droht im schlechtesten Fall der Wegfall der Verschonungsregelungen für Familienunternehmen. Die volle Erbschaftsteuerlast kann aber im Einzelfall dazu führen, dass Unternehmen in ihrer Substanz gefährdet und auch Arbeitsplätze zur Disposition gestellt werden könnten“, so Holderried.

Aktuelle Lage bremst Innovations-Bereitschaft schwäbischer Unternehmen

Deshalb fordert der Beirat Familienunternehmen der IHK Schwaben, die Reform der Erbschaftsteuer anzugehen. Von der in dieser Woche anstehenden Klausur des Bundeskabinetts in Meseberg erhofft sich die Kammer endlich Klarheit. „Schon heute sorgt der aktuelle Schwebezustand für große Unsicherheit bei den Familienunternehmen und hemmt die Investitionsbereitschaft. Als IHK haben wir uns auf unterschiedlichen politischen Ebenen intensiv bei diesem Thema eingebracht und aus unserer Sicht praktikable und notwendige Lösungsvorschläge für die Neuregelung der Erbschaftsteuer vertreten, die die Politik nun umsetzen muss“, erklärt Holderried.

Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform

Artikel zum gleichen Thema