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IHK Schwaben gibt Rechtstipps zum Homeoffice
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Corona-Pandemie

IHK Schwaben gibt Rechtstipps zum Homeoffice

Rechtsexpertin der IHK Schwaben Anita Christl. Foto: IHK Schwaben

Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres erneut zum vermehrten Homeoffice aufgerufen. Was hierbei jetzt zu beachten ist – von Datenschutz bis Steuervorteil – erklären Experten der IHK Schwaben.

Seit Ende Januar gelten die neuen Homeoffice-Regelungen, die die Bundesregierung mit der Verschärfung des Lockdowns auf den Weg gebracht hat. Die entsprechende Verordnung gilt vorerst bis zum 15. März 2021. Die IHK-Rechtsexperten erläutern, was die neuen Regelungen für Arbeitgeber und -nehmer im Detail bedeuten.

Was beachtet werden muss

Geht es beispielsweise um Büroarbeiten muss der der Arbeitgeber zunächst prüfen: Welche Tätigkeiten sind geeignet, um vom Homeoffice aus erledigt zu werden? Wurde den Mitarbeitern, die diese Tätigkeiten ausführen, schon Homeoffice-Arbeit angeboten? Gibt es weitere Mitarbeiter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen könnten? „Dabei können ganz unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen“, sagt Arbeitsrechtsexpertin Anita Christl. Letztlich trifft der Arbeitgeber die Entscheidung, ob ein Arbeitsplatz für ein Homeoffice-Angebot geeignet ist oder nicht. „Arbeitgeber sind allerdings gut beraten, diese Frage mit einem positiven Blick auf das Thema Homeoffice anzugehen und auch die Mitarbeiter mit einzubeziehen“, sagt Christl.

Datenschutz im Homeoffice

Wie im Unternehmen spielt das Thema Datenschutz natürlich auch im Homeoffice eine zentrale Rolle. Hier kommt den Arbeitnehmern eine entscheidende Verantwortung zu. „Ideal wäre, wenn sie zuhause einen Arbeitsplatz in einem separaten und abschließbaren Raum hätten“, sagt IHK-Datenschutz-Expertin Eva Schönmetzler. Entscheidend ist, dass Kunden- und Unternehmensdaten vor den Einblicken Dritter geschützt sind. „Ratsam ist hier die sogenannte Clean-Desk-Policy“, sagt Schönmetzler, „zumindest am Ende des Arbeitstages sollte der Schreibtisch aufgeräumt und alle wichtigen Unterlagen weggepackt werden.“ Ein weiterer Punkt, den Arbeitnehmer beachten müssen: Sofern zwischen ihnen und dem Arbeitgeber nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, darf die beruflich zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung nicht privat genutzt werden.

Neue steuerlichen Regelungen

Zur Entlastung von Arbeitnehmern gibt es seit diesem Jahr die sogenannte Homeoffice-Pauschale. Der Steuerrechtsexperte der IHK Schwaben, Kurt Geyer, erklärt: „Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind steuerlich abzugsfähig, wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.“ Steuerpflichtige können bis zu 5 Euro für jeden Homeoffice-Tag geltend machen, wenn kein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wird – für maximal 120 Tage im Jahr und befristet auf die Jahre der Corona-Pandemie 2020 und 2021. Die Pauschale ist begrenzt auf einen Höchstbetrag von 600 Euro und wird nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro gewährt

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