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Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission soll bis zum Sommer 2026 Vorschläge für eine Reform des deutschen Rentensystems vorlegen. Ein zentraler Diskussionspunkt ist dabei die mögliche Pflichtaufnahme von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Vollversammlung der IHK Schwaben hat zu diesem Vorhaben nun Stellung bezogen und spricht sich gegen eine Pflichtmitgliedschaft aus.
Nach Auffassung der IHK Schwaben sollten Unternehmer selbst über ihre Altersvorsorge entscheiden können. Nina Reitsam, Leiterin des Bereichs Unternehmensservice bei der IHK Schwaben, betont deshalb, für Unternehmern sollte ein möglichst breites Spektrum an Altersvorsorgemöglichkeiten offenstehen. Eine verpflichtende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnt die Vollversammlung daher ab.
Besonders stark betroffen von einer Pflichtregelung wären nach Einschätzung der IHK Schwaben Soloselbstständige und Kleinstunternehmen. Diese bilden einen wesentlichen Teil der regionalen Wirtschaft, denn rund 78 Prozent der IHK-Mitgliedsbetriebe in Bayerisch-Schwaben zählen zu dieser Gruppe. Gleichzeitig sieht die IHK diese Unternehmen bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen häufig nicht ausreichend berücksichtigt. „Trotz ihrer Bedeutung werden sie bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen oft zu wenig einbezogen“, erklärt Reitsam.
Bereits heute seien diese Betriebe mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, darunter Bürokratie und rechtliche Unsicherheiten, etwa beim Thema Scheinselbstständigkeit. Eine zusätzliche Verpflichtung zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung würde aus Sicht der IHK weitere Belastungen schaffen und sei daher nicht zielführend.
Soloselbstständige tragen nach Darstellung der IHK ein hohes unternehmerisches Risiko, zudem unterliegen ihre Einkommen häufig starken Schwankungen. Viele organisieren ihre Altersvorsorge daher individuell, etwa über private Vorsorgeformen, berufsständische Versorgungswerke, Betriebsvermögen oder Immobilien. „Eine verpflichtende Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung würde diese bestehenden Vorsorgestrategien entwerten und könnte insbesondere in der Aufbauphase der Selbstständigkeit zu erheblichen finanziellen Belastungen führen“, warnt Reitsam. Grundsätzlich hält die IHK Schwaben eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige für sinnvoll, fordert jedoch flexible und rechtssichere Lösungen.
In einem von der Vollversammlung verabschiedeten Positionspapier spricht sich die IHK Schwaben für eine Vorsorgepflicht mit Wahlfreiheit aus. Reitsam unterstreicht dabei die Eigenverantwortung von Selbstständigen. Entscheidend sei nicht die konkrete Form der Vorsorge, sondern eine verlässliche Absicherung im Alter. Voraussetzung dafür seien transparente Kriterien, Planungssicherheit und der Bestandsschutz bereits getroffener Vorsorgeentscheidungen.
Neben der Rentenfrage thematisiert das Positionspapier auch die Problematik der Scheinselbstständigkeit. Die IHK Schwaben fordert hier klare Regelungen und mehr Rechtssicherheit, unter anderem durch eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Zudem kritisiert sie die hohe bürokratische Belastung, insbesondere für kleine Unternehmen und verlangt Entlastungen. „Denn diese Rahmenbedingungen führen derzeit zu zahlreichen Geschäftsaufgaben“, warnt Reitam vor den Folgen. Besonders bei jungen, gut ausgebildeten Selbstständigen seien bereits deutliche Abwanderungstendenzen zu beobachten.