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Der Online-Handel ist ein „Zukunftsthema“, betont die IHK Schwaben. Dabei gebe es jedoch auch einiges zu beachten: Im Juli gibt es beispielsweise auch eine steuerrechtliche Änderung.
Die Läden geschlossen, viele Branchen im Lockdown: Die Corona-Krise hat vielen Händlern die Geschäftsgrundlage entzogen. Immer mehr Unternehmen setzen derzeit verstärkt auf den Online-Handel, um ihre Kunden zu erreichen. „Dabei gibt es einiges zu beachten“, sagen die IHK-Rechtsexperten Kurt Geyer und Eva Schönmetzler. Insbesondere für Händler mit Kunden im EU-Ausland, für die ab Juli eine neue Regelung gilt. „E-Commerce ist ein absolutes Zukunftsthema. Es lohnt sich daher, sich damit zu beschäftigen“, betonen Geyer und Schönmetzler.
So kann eine Abmahnung verhindert werden
Wer in den Online-Handel einsteigt und einen Web-Shop oder eine Internetpräsenz eröffnet, sollte sich vorab auf jeden Fall beraten lassen. „Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum mit Angaben zum Seitenanbieter und eine Datenschutzerklärung“, erklärt Schönmetzler. Außerdem muss der Online-Händler für die Verbraucher spezielle Informationen zum Produkt oder den Versand- und Lieferbedingungen bereitstellen. „Wer sich nicht daranhält, riskiert schnell eine Abmahnung“, warnt Schönmetzler.
Das ist bei ausländischen Kunden zu beachten
Ab Juli kommen auf die Händler zudem steuerrechtliche Änderungen zu, wenn Kunden aus dem EU-Ausland bei ihnen bestellen. Dabei geht es um die Abführung der Umsatzsteuer. „Auf den ersten Blick wird für die Unternehmen vieles einfacher“, sagt Rechtsexperte Geyer. „Einige Händler werden sich dagegen erstmals mit der Thematik beschäftigen müssen.“ Denn die neue Regelung wird vielfach dazu führen, dass die Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Handel im Bestimmungsland abgeführt werden muss. Das heißt, beim Verkauf an einen Verbraucher in Österreich muss die Umsatzsteuer nach österreichischem Recht gezahlt werden. Dazu ist eine Meldung bei der Bundeszentrale für Steuern in Deutschland erforderlich. Bisher war der Vorgang deutlich komplexer, teilweise war eine umsatzsteuerliche Registrierung in anderen EU-Staaten nötig. „Da nun aber andere Bagatellgrenzen gelten, sind viel mehr Händler von der Neuregelung betroffen als bisher“, sagt Geyer.
Daher bietet die IHK Schwaben am Montag, 17. Mai das Webinar „Änderungen im (Online-)Handel mit Verbrauchern“ an. Informationen zu den rechtlichen Anforderungen im E-Commerce gibt es außerdem in der IHK-Sprechstunde, die am 12. April das nächste Mal stattfindet.
Kürzlich hat die IHK Schwaben außerdem über die Anwendung der Luca-App berichtet.