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IHK Schwaben begrüßt ein „Nein“ zum EU-Lieferkettengesetz
Beschluss

IHK Schwaben begrüßt ein „Nein“ zum EU-Lieferkettengesetz

Archivbild. Die IHK Schwaben befürchtet Konsequenzen für Unternehmen nach EU-Lieferkettengesetz.
Archivbild. Die IHK Schwaben befürchtet Konsequenzen für Unternehmen nach EU-Lieferkettengesetz. Foto: IHK Schwaben

Die Bundesregierung wird den Vorschlag zum europäischen Lieferkettengesetz voraussichtlich ablehnen. Angesichts der aktuellen konjunkturellen Lage sei es der einzige richtige Schritt, um Unternehmen vor weiteren Belastungen zu schützen, sagt die IHK Schwaben.

Der Gesetzesentwurf zu einem europaweiten Lieferkettengesetz rief von Unternehmensseite massive Kritik hervor. Nina Reitsam, die Leiterin des Geschäftsbereichs Unternehmensführung bei der IHK Schwaben, stuft die geplanten Regelungen als unausgereift und weder praktisch noch zielführend ein. Sie würden die Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie belasten und zu Rechtsunsicherheit und schwer kalkulierbaren Risiken führen, ohne den Schutz von Menschenrechten und ökologischen und sozialen Standards zu berücksichtigen. Daher sei es richtig, das Vorhaben abzulehnen. „Es wäre falsch, ein Gesetz, das solch weitreichende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen hätte, nur unter dem Druck der bald endenden Legislaturperiode durchzupeitschen“, sagt Reitsam.

Auch kleine Unternehmen sind betroffen

Der Gesetzesentwurf sieht weitreichende Berichtspflichten für Unternehmen vor und nimmt diese auch für ihre Geschäftspartner und nachgelagerte Tätigkeiten in die Pflicht. Formal fielen rund 400 Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben in diesen Geltungsbereich. „Die Erfahrungen mit dem bereits geltenden deutschen Lieferkettengesetz zeigen, dass auch weitaus kleinere Unternehmen und selbst Betriebe betroffen sind, die gar nicht im Ausland Geschäfte tätigen“, berichtet Reitsam. Sobald ein Unternehmen ein Zulieferer oder Partner direkt betroffener Unternehmen ist, müssen sie unabhängig von ihrer Größe oder des Umsatzvolumens umfassende Informationen liefern, sich in Compliance-Systemen registrieren, Fragebögen beantworten oder weitreichende Erklärungen abgeben. Unabhängig davon, ob sie international aktiv sind oder nicht.

Bereits das deutsche Pendant macht Unternehmen zu schaffen

„Gerade unsere vielen kleinen und mittleren Unternehmen in Bayerisch-Schwaben werden von dieser Fülle an Anforderungen überfordert“, sagt Reitsam. Eine Umfrage der IHK bezüglich des deutschen Lieferkettengesetzes, welches seit Anfang 2023 in Kraft ist, belegt diese Aussage. Demnach würde der bürokratische Aufwand, der bereits durch das deutlich moderatere deutsche Gesetz entsteht, mehr als 90 Prozent der befragten Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben zu schaffen machen. Die unklaren und nicht praxistauglichen Vorgaben sowie die entstehenden Kosten sind für jeweils 76 beziehungsweise 71 Prozent problematisch.

Ein Ausgleich zwischen Nachhaltigkeitszielen und Wettbewerbsfähigkeit

Nina Reitsam erklärt, die IHK Schwaben unterstütze das Ziel, nachhaltiges und verantwortungsvollen unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. „Aber dabei muss es uns gelingen, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nachhaltigkeitszielen und der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft erziehlen. Sonst droht das Vorhaben sein eigentliches Ziel zu torpedieren.“

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