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Der Bundestag hat Mitte September beschlossen, dass die Pflicht einen Insolvenzantrag zu stellen, ab dem 1. Oktober 2020 wieder gültig ist. Einzig coronabedingt überschuldete, aber dennoch zahlungsfähige Unternehmen sind bis Ende des Jahres von dieser Pflicht befreit. Dazu hat sich Markus Anselment, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, nun geäußert.
„Jedes Unternehmen, das vom Markt gehen muss, tut uns weh“
„IHK-Umfragen zufolge sind rund 10 Prozent der Unternehmen von Insolvenz bedroht. Jedes Unternehmen, das vom Markt gehen muss, tut uns weh“, betont Anselment. „Jedoch wäre eine nicht modifizierte Verlängerung der Antragspflicht gefährlich gewesen. Im schlimmsten Fall könnten viele Lieferanten, Partner und Gläubiger in einen Abwärtsstrudel von zahlungsunfähigen Unternehmen gezogen werden. Daher ist die Entscheidung des Bundestages richtig. Solch eine Kettenreaktion ist nun ausgeschlossen – das schafft Vertrauen in den Markt.“
Oberstes Ziel: Insolvenzen vermeiden
Jedoch habe die Politik weiterhin Aufgaben zu erfüllen. Das oberste Ziel sei es weiterhin, Insolvenzen zu vermeiden. „Besonders gegenüber den Unternehmen, deren Geschäftsgrundlage weiterhin komplett entzogen oder stark eingeschränkt ist, hat die Politik die Verantwortung mit staatlichen Unterstützungsmaßnahmen deren Fixkosten zu decken“, erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer. „Die Überbrückungshilfe ist ein passendes Instrument, das mit der heutigen Einigung von Bundesfinanz- und Wirtschaftsministerium angepasst wird: Die Zugangsbedingungen werden abgesenkt, die Förderung ausgeweitet. Höhere Fördersätze gibt es für Unternehmen, die praktisch still liegen. Unternehmen, die lediglich mit reduzierter Kapazität fahren, können jetzt mit einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent statt wie bisher 40 Prozent einen Antrag stellen. Das ist das richtige Signal zur rechten Zeit.“
Unbürokratisch Sanierungsmaßnahmen vereinbaren
Ein weitere wichtige Maßnahme sei die schnelle Umsetzung der EU-Restrukturierungsmaßnahme in deutsches Recht: „Dadurch könnten Unternehmen mit ihren wichtigsten Gläubigern unbürokratisch Sanierungsmaßnahmen vereinbaren ohne klassisches Insolvenzverfahren samt Insolvenzverwalter und richterlicher Entscheidung“, so Anselment.
Über die IHK Schwaben
Die IHK Schwaben vertritt im Regierungsbezirk Schwaben 140.000 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Sie ist seit 1843 das Selbstverwaltungsorgan der bayerisch-schwäbischen Wirtschaft. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts berät sie Unternehmen, bündelt und vertritt deren Interessen und bildet Menschen in der Region aus und weiter. Sitz der IHK Schwaben ist Augsburg. Darüber hinaus gibt es acht Regionalbüros in Donauwörth, Günzburg, Kaufbeuren, Kempten, Lauingen, Lindau, Memmingen und Neu-Ulm. Ihr gewählter Präsident ist Dr. Andreas Kopton. Als Hauptgeschäftsführer fungiert Dr. Marc Lucassen.