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Nachdem es mit dem Fußball-Sommermärchen der Herren im Jahr 2006 nur beinahe geklappt hat, ruht die Hoffnung in diesem Jahr auf den deutschen Sportlerinnen. Der Druck ist groß. Denn zum einen geht die Mannschaft als Titelverteidiger in den Wettkampf. Zum anderen sind die Erwartungen besonders hoch, da Deutschland als Gastgeber der Weltmeisterschaft 2011 den Heimvorteil genießt. Bundestrainerin Silvia Neid ist dennoch optimistisch: „Auch wenn wir zuletzt zwei Mal hintereinander Weltmeister waren, es ist sehr, sehr schwer, den Titel zu verteidigen. Die Statistik sagt, drei Mal in Serie geht nicht, […] aber ich glaube, es ist realistisch zu sagen: Wir können Weltmeister werden. Wir haben die Qualität dazu.“
Augsburg als Austragungsort
Nicht nur für die Fußball-Fans in Deutschland ist die WM 2011 ein Grund zu feiern. Auch für Bayerisch-Schwaben bringt das Groß-Event im eigenen Land tolle Marketing-Möglichkeiten mit sich. Die Impuls Arena in Augsburg ist als Austragungsort von vier Spielen festgelegt worden. Drei Vorrundenspiele und ein Viertelfinale werden im Heimstadion des FC Augsburg stattfinden.
Vorsicht bei Werbung
Viele Unternehmen in der Region nutzen das vorherrschende Fußballfieber für Werbezwecke in eigener Sache. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wer sich nicht genau informiert, verstößt schnell gegen wettbewerbsrechtliche Regeln.
Um dies zu vermeiden, veröffentlicht die IHK Schwaben ein Merkblatt, das darüber aufklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Was gilt als Verstoß?
Die Verwendung bildlicher Logos und Embleme der FIFA oder Dritter ohne entsprechende Lizenz. Als weiterer Verstoß gilt die Verwendung geschützter Markennamen der FIFA als Teil eines Produktnamens, z. B. "WM-Brötchen", "WM-Fernseher". Dagegen kann die Werbung mit "Wir backen wie die Weltmeister" oder "Während der WM gibt es bei dem Kauf von 10 Brötchen eines umsonst" zulässig sein. Ebenso ist ein Hinweis verboten, der den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förderer oder sonstiger Partner der FIFA.
Was passiert bei Verstößen?
Hier drohen dem betroffenen Unternehmen Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Unter Umständen können auch die erzielten Gewinne "abgeschöpft" werden. Instrumente für die Durchsetzung der Ansprüche sind die Abmahnung oder das gerichtliche einstweilige Verfügungs- und/oder Hauptsacheverfahren.