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Handwerksunternehmen in Bayerisch-Schwaben und darüber hinaus, sind intensiv in die Wiederaufbauarbeiten involviert. Teilweise haben sie aber selbst Schäden zu vermelden. Die Handwerkskammer für Schwaben steht diesen Betrieben nun zur Seite, um einen reibungslosen Antrag und eine zügige Auszahlung der Soforthilfe zu unterstützen.
Das vom Freistaat beschlossene Hilfspaket kann von Firmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden beantragt werden und bis zu 200.000 Euro, bei befürchteter Existenzgefährdung bis zu 100 Prozent des Schadensfalls betragen. Auch Betriebe ohne direkte Hochwasserschäden, die aber wegen Lieferengpässen durch betroffene Unternehmen nicht weiterarbeiten können, haben Anspruch auf Soforthilfe. Steuererleichterungen und Kurzarbeit sind ebenfalls möglich, unabhängig davon, ob Mitarbeitende für Aufräum- und Sanierungsarbeiten eingesetzt werden sollen.
Auch bei Fragen zum geltenden Arbeitsrecht, der Kommunikation mit Versicherungen und Banken sowie bei Verträgen mit anderen Unternehmen können sich die betroffenen Handwerksbetriebe telefonisch oder per E-Mail an die HWK wenden.
Die HWK Schwaben empfiehlt den Handwerksbetrieben bei laufenden Kosten wie Krediten zeitnah mit ihren Banken oder Versicherungen in Kontakt zu treten und um Aufschub oder respektive ein Aussetzen der Zahlung zu bitten. Um eine fristgerechte Lohn- und Gehaltszahlung sicherzustellen, könnte hingegen eine Erweiterung des Überziehungsrahmens bei der jeweiligen Bank notwendig sein. Darüber hinaus besteht laut der Handwerkskammer unter Umständen eine Möglichkeit zur Mietminderung, sofern dies nicht kategorisch im Mietvertrag ausgeschlossen wird. Dazu sollte ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht und dieser über entstandene Schäden anhand von Fotos informiert werden. Abschließend sollten sich die Handwerksbetriebe auch mit ihren Auftraggebern in Verbindung setzen, sofern die Ausführung von Aufträgen aktuell nicht möglich ist.