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Herbstplärrer 2019: Das müssen Autofahrer beachten
Parkverbot

Herbstplärrer 2019: Das müssen Autofahrer beachten

Symbolbild. Ab dem 12. August, bis einschließlich dem 08. September darf auf dem Plärrergelände nicht geparkt werden. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Findet der Plärrer statt, fallen in Augsburg traditionell zahlreiche Parkplätze weg. Dieses Jahr beginnt das Parkverbot auf dem Plärrergelände am 12. August. Doch die Stadt bietet ein alternatives Parkangebot.

Der Augsburger Herbstplärrer findet heuer vom 23. August bis 8. September auf dem Kleinen Exerzierplatz statt. Die Aufbauarbeiten beginnen allerdings bereits ab dem 12. August. Aus diesem Grund ist das Parken auf dem Park + Ride-Platz „Plärrergelände“ ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet. Um einen möglichst sicheren und geordneten Verkehrsablauf während des Festbetriebes im Nahbereich des Festplatzes zu ermöglichen, hat das Tiefbauamt außerdem einige verkehrsbehördliche Maßnahmen angeordnet.

Eingeschränkte Parkplätze rund um den Plärrer

Auf der Westseite der Schwimmschulstraße dürfen dann keine Kraftfahrzeuge geparkt werden. Außerdem wird ein Taxistandplatz in der Badstraße zwischen der Holzbachstraße und der Schwimmschulstraße eingerichtet. Anlässlich der Plärrerfeuerwerke an den Freitagen 23. und 30. August sowie 6. September wird die Schwimmschulstraße darüber hinaus sogar jeweils ab 21.15 Uhr für den Fahrverkehr komplett gesperrt sein.

Ausgleichsparkplatz in der Senkelbachstraße

Während des Herbstplärrers wird den Besuchern in der Zeit von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr sowie samstags und sonntags ganztags der städtische Parkplatz in der Senkelbachstraße zur Verfügung gestellt. Nachdem in der näheren Umgebung des Plärrergeländes beziehungsweise auf dem städtischen Parkplatz in der Senkelbachstraße nur begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird den Besuchern dringend empfohlen, nicht mit den eigenen Kraftfahrzeugen zum Festplatz zu fahren, sondern öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

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