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Gründungsausschuss: Von Null zur Selbstständigkeit
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Agentur für Arbeit Augsburg

Gründungsausschuss: Von Null zur Selbstständigkeit

Den Sprung wagen - Der Gründungszuschuss erleichtert Arbeitslosen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Foto: Fotolia DL
Den Sprung wagen - Der Gründungszuschuss erleichtert Arbeitslosen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Foto: Fotolia DL

Die Agentur für Arbeit bietet Arbeitslosen eine finanzielle Hilfe für die Selbstständigkeit. Der Gründungszuschuss fördert Menschen ohne Job, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen wollen. Die Tragfähigkeit ihres Geschäftskonzeptes muss aber nachgewiesen werden.

Es scheint sich einfach keine Stelle zu finden. Der Ausweg in die Selbstständigkeit erscheint dann als geeignetes Mittel, etwas aus sich zu machen. Wer diesen Weg aus der Arbeitslosigkeit wählt, kann auf einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit hoffen. „Der Gründungszuschuss ist eine Art Anschubfinanzierung, um sich mit einer guten Geschäftsidee erfolgreich auf dem Markt zu etablieren“, erklärt Reinhold Demel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Augsburg. „Auch wenn arbeitslose Menschen aufgrund der Gesetzesänderung seit 2012 keinen Rechtsanspruch mehr auf die Förderung haben, kann der Zuschuss nach wie vor gewährt werden.“

Vom E-Bike-Park bis hin zum geförderten Schamanen

Seit der genannten Gesetzesänderung ist die Anzahl der Förderungen stark zurückgegangen. Im letzten Jahr haben sich gerade Mal 648 Personen mit dem Gründungszuschuss selbstständig gemacht. Im Jahr 2011 waren es noch stolze 1.236. „Wichtig ist, eine Nische zu finden, in der die Gründungswilligen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll einsetzen können“, betont Demel. „Die Palette der Geschäftsideen in Augsburg reicht von einer Bonbonmanufaktur über einen E-Bike-Park, eine Klangschalentherapie bis hin zum geförderten Schamanen.“ Alle Personen die am Tag der Existenzgründung mindestens noch für 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sind Förderberechtigt. Des Weiteren müssen sie ein tragfähiges Geschäftskonzept vorlegen können. Bei den betroffenen Arbeitslosen muss die Vermittlung in eine reguläre Beschäftigung aktuell nicht erfolgsversprechend erscheinen.

Selbstständig machen lohnt sich

Der Zuschuss wird insgesamt für 15 Monate gewährt. Für die ersten sechs Monate erhält der Geförderte einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes und einer Pauschale in Höhe von 300 Euro zur sozialen Sicherung. Danach wird für neun Monate lediglich die Pauschale zur sozialen Sicherung in Höhe von 300 Euro gezahlt. „Ich kann nur jeden arbeitslosen Menschen, der mit dem Gedanken spielt sich selbständig zu machen, ermuntern, seinen Traum zu verwirklichen und möglichst frühzeitig auf die Arbeitsagentur zuzugehen“, erklärt Demel weiter. „Unsere Vermittlungsfachkräfte beraten gern über die Fördermöglichkeiten. Wir möchten die Menschen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit vom ersten Schritt an unterstützen. Die Unternehmer sind letztlich die Arbeitgeber von morgen.“

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