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HLB Augsburg Schwaben berät Kunden in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei fasst rund 100 Mitarbeiter. Darunter befindet sich Dr. Roland Karl, Fachanwalt für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Medizinrecht. Er hat sich mit der jüngsten Änderung zum Geldwäschegesetz auseinandergesetzt. „Mithin sind sämtliche Gesellschaften in Form der GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sowie auch KG, GmbH & Co. KG und OHG in das Transparenzregister einzutragen“, fasst er den Inhalt daraus grob zusammen.
Wozu dient das Register?
2017 wurden mehrere EU-Richtlinien zur Geldwäsche durch die Gesetzgebung umgesetzt. Dadurch führte die Politik auch das Transparenzregister ein. Darin sollen die wirtschaftlich Berechtigten einer Organisation ersichtlich eingetragen werden. Bislang galt dies nur für Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften, Stiftungen und Vereine. Verpflichtend ist dabei Angaben „einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen“, wie Dr. Roland Karl erklärt.
So hoch fallen Strafzahlungen aus
Allen bislang noch nicht verpflichteten Unternehmen wurden ausreichende Übergangsfristen gewährt. Trotzdem sollte die Eintragung schnellstmöglich erfolgen. Ein Versäumnis könnte äußerst kostspielig ausfallen. „Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro belegt werden“, sagt Dr. Karl. Rechtsformen der AG, SE und KGaA müssen die neue Regelung bis spätestens 31. März 2021 umsetzen. Haftungsbeschränkte Gesellschaften mit dem Zusatz GmbH oder UG haben bis 30. Juni 2022 Zeit. Sofern eine Eintragung nicht bereits verpflichtend war, müssen KG und OHG diese bis 31. Dezember 2022 vornehmen.
Weitere Änderung zu erwarten
Die Bekämpfung der Finanzflüsse durch Geldwäsche liegt derzeit im Fokus der Legislative. Daher ist auch mit weiteren Rahmenbestimmungen zu rechnen. „Die aktuelle Gesetzeslage im Bereich Geldwäscheprävention ist momentan im ständigen Fluss und ändert sich laufend. Mit Blick auf die empfindlichen Bußgelder im Falle der Missachtung der gesetzlichen Obliegenheiten, sollte die aktuelle Gesetzeslage daher aufmerksam verfolgt werden“, rät Dr. Karl abschließend.