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Die FIFA ist Inhaberin nahezu aller Schutz- und Urheberrechte, wie der FIFA-Namen und -Logos. Deshalb benötigen Unternehmen, die mit den geschützten Logos werben möchten, eine Erlaubnis seitens der FIFA und müssen eine entsprechende Lizenz bei dieser erwerben. Das betrifft auch Public-Viewing Veranstaltungen.
Auflagen der FIFA bei Public-Viewing
„Wer eine Public-Viewing Veranstaltung durchführen möchte, muss prüfen, ob er bei der FIFA eine entsprechende Lizenz beantragen muss. Wenn ja, sollte diese möglichst rasch bei der FIFA beantragt werden“, so Eva Schönmetzler, Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Keine Lizenz benötigt, wer eine nicht gewerbliche Public-Viewing Veranstaltung durchführen möchte. Aber nur, wenn der Veranstalter damit keinen geschäftlichen Nutzen erzielen möchte. Darunter fallen nicht gewerbliche Veranstaltungen in gewerblichen Einrichtungen, wie beispielsweise in einem Pub, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird noch Sponsoring Aktionen stattfinden. Alle anderen Veranstalter einer Public-Viewing Veranstaltungen benötigen hingegen eine Lizenz.
Bedingungen für eine kostenfreie Lizenz
Eine kostenfreie Lizenz können dabei Veranstalter beantragen, die nicht gewerbliche Public-Viewings durchführen und sich die Veranstaltung an mehr als 5000 Zuschauer richtet. Eine kostenpflichtige Lizenz benötigen Veranstalter, die gewerbliche Public-Viewings planen. Darunter fallen die Übertragungen, bei denen direkt oder indirekt, wie zum Beispiel durch Eintritte, Mindestverzehrforderungen oder erhöhte Speisen- und Getränkepreise, Eintrittsgelder verlangt werden. Gleiches gilt, wenn im Zusammenhang mit der Veranstaltung Sponsoring oder andere gewerbliche Assoziierungsrechte genutzt werden. Eine kostenpflichtige Lizenz ist auch dann erforderlich, wenn die Veranstaltung in einer anderen Form einen geschäftlichen Nutzen erzielt.
Übertragung auch nach 22 Uhr erlaubt
Neben Lizenzen der FIFA müssen die Veranstalter noch andere Gebühren und Bedingungen, wie zum Beispiel den Rundfunkbeitrag, GEMA-Gebühren oder eine Lizenz von Sky im Blick haben. Bei Übertragungen am Abend können Veranstalter in puncto Lärmschutz aufatmen. Das Bundeskabinett hat dazu eine Verordnung erlassen, durch die Übertragungen auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr erlaubt werden.