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Gleich vorweg: „Für die Zeit der Fußball Europameisterschaft gelten keine arbeitsrechtlichen Ausnahmeregelungen“, betont Anita Christl, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Das bedeutet: Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers ist es nicht erlaubt, die Spiele am Arbeitsplatz per Live-Stream, TV oder Radio zu schauen. „Viele Unternehmen zeigen sich zu EM-Zeiten aber kulant“, weiß Christl. Zumindest dann, wenn es der Betriebsablauf zulässt. So bieten Arbeitgeber in diesen Fällen häufig die Möglichkeit, mithilfe von Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten und in Absprache mit den Vorgesetzten und Kollegen Kompromisse zu finden, so dass Fußball-Fans die Spiele live verfolgen können. „Wenn all das nicht möglich ist, bleibt es dem Arbeitnehmer natürlich unbenommen, einen Urlaubantrag zu stellen“, erklärt Christl.
Wie man mit der EM werben kann
Und wie sieht es mit Unternehmen aus, die die Begeisterung für die Fußball-EM für das eigene Marketing nutzen wollen? Ihnen rät IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler zur Vorsicht: „Um nicht in Konflikt mit den zahlreichen Schutzrechten des europäischen Fußballverbandes zu geraten, müssen Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen vermarkten möchten, einiges zu beachten.“ Denn die UEFA ist ausschließliche Inhaberin aller Schutz- und Urheberrechte: egal, ob es um UEFA-Namen oder Logos geht. Wenn Unternehmen damit werben möchten, brauchen sie eine Erlaubnis durch die UEFA. „Konkret heißt das, sie müssen eine Lizenz erwerben“, so Schönmetzler. Es ist also nicht erlaubt, das Kundenmailing mit dem Begriff „UEFA EURO 2020“ im Betreff noch interessanter zu machen oder das Logo der EM auf das Mitarbeitermagazin zu drucken – zumindest dann nicht, wenn kein Lizenzvertrag zwischen UEFA und Werber vorliegt. Schönmetzler warnt: „Die UEFA könnte in diesen Fällen auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und sogar auf Schadensersatz klagen.“